Die Hamburger Gesellschaft für Unternehmensanalyse
und Beteiligungsmanagment mbH (G.U.B.) hat das Beteiligungsangebot „ZBI Professional 7“ mit einem „sehr gut“ (Dreifachplus) bewertet. Die ZBI Fondsverwaltungs GmbH aus Erlangen erhielt für ihren Geschlossenen Immobilienfonds insgesamt 81 von 100 Punkten von den Analysten der G.U.B.
Der Fondsinitiator, die ZBI Zentral Boden Immobilien AG, ist darauf spezialisiert, Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland unter dem Verkehrswert zu erwerben und Miet- sowie Wertsteigerungspotenziale zu realisieren. Getreu der Devise: Im Einkauf liegt der Gewinn.
Bei diesem Geschäftsmodell ist einleuchtend, dass zum jeweiligen Vertriebsstart des Immobilienfonds weitgehend noch keine konkreten Investitionsobjekte feststehen (Blind-Pool).
Die Objekte sollen nach dem Erwerb entweder langfristig gehalten und bewirtschaftet oder weiterverkauft werden. Mit jeweils großen Portfolien von Bestandsobjekten in verschiedenen Regionen Deutschlands will die Fondsgesellschaft die Risiken breit streuen ohne Bau- oder Fertigstellungsrisiken einzugehen.
Die Mindestbeteiligung liegt grundsätzlich bei 25.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio. Die Fondsgeschäftsführung behält es sich vor, nach eigenem Ermessen die Mindestbeteiligung auf 15.000 Euro für einen kleinen Teil des Fonds (bis zu 15 Prozent des gezeichneten Kapitals) zu senken.
G.U.B. gilt als Deutschlands ältestes Analysehaus für Geschlossene Fonds. In der Analyse der G.U.B. wird als Stärke des aktuellen Fonds herausgestellt, dass die Investitionskriterien im Gesellschaftsvertrag klar definiert sind. Wenngleich der Fonds hinsichtlich der Objekte ein Blind-Pool ist, können die Anleger jedoch vorab den Wert des Wortpolios für ihre Vermögenssicherung und Vermögensentwicklung kalkulieren.
Hoch bewerten die Analysten weiterhin, dass die Kommanditisten jeder Investitionsentscheidung zustimmen müssen. Ungeachtet dessen ist in der Fondskonstruktion eine erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsführung ab Überschreiten einer Hurdle-Rate von 7,5 Prozent vorgesehen – ein zusätzlicher Anreiz für den Initiator und für den Investor.
Allerdings werden von den G.U.B.-Analysten die fehlenden Platzierungsgarantie und die Möglichkeit der Geschäftsführung, über 30 Prozent des Kapitals ohne Mittelverwendungskontrolle verfügen zu können, als Schwächen eingeschätzt und mit Punktabzug bewertet.
Punktabzüge gibt es auch, weil die Analysten Interessenkonfliktpotenzial aufgrund der Beauftragung verschiedener ZBI-Unternehmen mit der Durchführung von Dienstleistungen. Insgesamt reicht es jedoch für 81 Punkte und das Urteil „sehr gut“.
Quelle: G.U.B., 31.10.2011