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Monthly Archives: Juli 2014

Geschlossene Immobilienfonds und Altersvorsorge

Unter dem Titel „BGH: Geschlossene Immobilienfonds für Altersvorsorge geeignet“ berichtet der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ‚kapital-markt intern‘ vorab über ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs.

Geschlossene Immobilienfonds für Altersvorsorge geeignet

Geschlossene Immobilienfonds für AltersvorsorgeDie Karlsruher Richter heben damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken von Oktober 2012 in wichtigen Punkten auf. Damals war ein Finanzvermittler wegen Beratungsfehlern zu Schadenersatz verurteilt worden. Nach dem Urteil des OLG handele es sich bei dem vorliegenden geschlossenen Immobilienfonds um eine hochspekulative Anlage, die für eine ergänzende Altervorsorge unabhängig von den konkreten Umständen des Anlegers grundsätzlich ungeeignet sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass geschlossene Immobilienfonds für die ergänzende Altervorsorge nicht per se ungeeignet sind (BGH, Urteil III ZR 389/12 vom 24.04.2014). Damit wurde die Annahme des OLGs vom Bundesgerichtshof klar zurückgewiesen.

Christian Prüßing, Redaktionsleiter von ‚kapital-markt intern‘ begrüßt die Entscheidung des BGH:

„‚Die aktuelle Vereinheitlichung und Klärung der Rechtsprechung zu der Frage, ob ‚Geschlossene Immobilienfonds′ zur Altersvorsorge‘ geeignet sind, ist zu begrüßen. Natürlich muss auch nach diesem Urteil weiterhin eine fundierte Aufklärung über die Risiken von geschlossen (Immobilien-)Fonds in jeder Beratung stattfinden. Aber in der langfristigen Perspektive bietet diese BGH-Entscheidung auch einen konkreten Nutzen für die Anleger und Sparer: Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase gehen die Optionen zum Aufbau einer Altersvorsorge aus. In dieser Situation ganze Anlageklassen – die wie geschlossene Fonds inzwischen hochreguliert sind – für den Aufbau einer Altersvorsorge pauschal auszuschließen, wäre grundfalsch und der kürzeste Weg, eine effiziente Altersvorsorge zunichte zu machen. Bestimmte Anlageklassen im Wege eines zivilrechtlichen Beratungsverbotes aus der Altersvorsorge pauschal zu verbannen, würde Anleger langfristig nur einschränken, ihnen schaden und ihnen die Möglichkeit nehmen, Risiken zu streuen, ein Portfolio mittels Sachwerten zu diversifizieren und Renditen über dem Inflationsniveau anzustreben.'“

Über den konkreten Einzelfall hinaus stellt der BGH zu der Rechtsfrage „Geschlossenen Immobilienfonds und Altersvorsorge“ grundsätzlich fest:

„‚Darüber hinaus handelt es sich bei einem geschlossenen Immobilienfonds um eine Art der Unternehmensbeteiligung, bei der das Risiko eines hohen oder vollständigen Kapitalverlusts gering ist, weil selbst bei unzureichendem Mietertrag jedenfalls der Sachwert des Immobilienvermögens, das bei dem streitgegenständlichen Fonds zum Zweck der Risikostreuung auf mehrere (Immobilien-)Projekte in verschiedenen Ländern verteilt ist, normalerweise erhalten bleibt. Dass vorliegend ein Teil des Fondskapitals (etwa ein Drittel) in ein S. Wertpapierdepot angelegt werden sollte und darüber hinaus der Fonds – wie üblich – zu einem bestimmten Anteil (etwas mehr als 45 Prozent) fremdfinanziert wurde (…), macht die Fondsbeteiligung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts noch nicht zu einer ‚hochspekulativen‘ Anlage, die auch für eine nur ergänzende Altersvorsorge von vorneherein als untauglich angesehen werden müsste'“

In der Meldung von ‚kapital-markt intern‘ wird zu dem Urteil auch Rechtsanwältin Stefanie Mann von der Heidelberger Kanzlei Schlatter mit den Worten zitiert:

„Mit dieser Entscheidung dürfte der BGH vielen Klagen sogenannter Anlegerschutzanwälte den Wind aus den Segeln nehmen. Diese werden sich zukünftig … wieder verstärkt mit den tatsächlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall auseinanderzusetzen haben. Klagen aufgrund der Vermittlung geschlossener Immobilienfonds zum Zweck der ergänzenden Altersvorsorge dürften zukünftig nur dann erfolgreich sein, wenn dem Anleger im konkreten Fall zur Überzeugung des Gerichts der Nachweis gelingt, tatsächlich falsch oder unvollständig über Risiken dieses Fonds aufgeklärt worden zu sein.“

Quelle: markt-intern.de, 25.07.2014

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Immobilienfonds – aktuelle Investitionschancen

Lohnt ein Immobilieninvestment angesichts der steigenden Preise überhaupt noch? Und wenn ja – wo? Das war Gegenstand eines Rundtischgesprächs von Experten auf Einladung von fondsdiscount.de.

Die Gäste – Rauno Gierig, Vertriebsdirektor der Wealth Management Capital Holding GmbH München, Marcus Kraft, Vorstand der ZBI Zentral Boden Immobilien AG Erlangen und Johannes Palla, geschäftsführender Gesellschafter von Habona Invest Frankfurt am Main – stehen für eine nachhaltige und langjährig erfolgreiche Tätigkeit mit Geschlossenen Immobilienfonds – nach neuer Sprachregelung Alternative Investmentfonds (AIF).

Immobilienfonds im Einzelhandel

Johannes Palla, Habona, verwies in dem Gespräch auf die deutlichen Preissteigerungen im Bereich der Einzelhandels- und Wohnimmobilien. Dies sei durch sehr günstige Finanzierungsmöglichkeiten einerseits und begrenzter Verfügbarkeit an Immobilienobjekten andererseits bedingt. Zugleich beobachtet er fortlaufend Nachfrageverschiebung zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten von Immobilien, die zu Wert- und Preisänderungen führen. Den deutschen Gesamtimmobilienmarkt sieht er als preisstabil an. Eine Immobilienblase und Überhitzung der Märkte sei nicht erkennbar, was für interessierte Privatanleger eine sichere Bank sei.

Habona hat seit Jahren einen Investitionsschwerpunkt in Einzelhandelsfonds deutscher Discounter und Supermärkte.

„Dass wir mit unserer Markteinschätzung richtig liegen, zeigen aktuelle Retail-Investmentmarkt-Berichte, z.B. der von BNP Paribas Real Estate. Um konkret ein paar Zahlen zu nennen: Allein im ersten Quartal 2014 wurden über drei Milliarden Euro in Deutsche Einzelhandelsimmobilien investiert – über die Hälfte davon in Discounter, Fach- und Supermärkte.“

Vor allem nationale und internationale Großinvestoren bevorzugen diese Assetklasse. Mit einem Transaktionsvolumen von über 1,16 Milliarden Euro  habe sich der Umsatz im ersten Quartal 2014 mehr als verdreifacht.

Habona verfügt über 30 Jahre Erfahrung mit Einzelhandelsimmobilien und Kindertagesstätten und plant die Auflegung weiterer Fonds in diesen Asset-Klassen.

Immobilienfonds – Büroimmobilien

Rauno Gierig, WealthCap, sieht den Büroimmobilienmarkt in Deutschland stabil auf konstant hohem Niveau. Einer hohen Nachfrage steht ein geringes Angebot gegenüber – äußerst attraktiv für Anleger. In diesem Markt sieht auch er keine Gefahr einer Überhitzung. Als Standorte für Büroimmobilien bevorzugt WealthCap auch künftig die deutschen A-Städte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart.

Büroimmobilien sind das mit Abstand größte Segment des Gewerbeimmobilienmarktes. Das hat den Vorteil, dass der Büroimmobilienmarkt sehr liquide und transparent ist.

WealthCap plant in 2014 neue Fondslösungen in den Kern-Assetklassen Immobilien, Flugzeuge und Multi-Asset.

Immobilienfonds in Wohnimmobilien

Marcus Kraft, ZBI, machte darauf aufmerksam, dass in den letzten Jahren  die Immobilienrenditen, insbesondere in den großen deutschen Metropolen sukzessive gesunken sind. Auch für Wohnimmobilien in den Ballungsräumen außerhalb der großen deutschen Metropolen sei erkennbar, dass die Renditen leicht gefallen sind. Er führt dies vor allem auf die EZB-Niedrigzinspolitik zurück, die Anleger zur Flucht in Immobilien veranlasst. Das treibe die Immobilienpreise und senke die Renditen.

Trotz der Preissteigerungen gilt für ZBI Berlin immer noch als attraktiver Investitionsstandort. Darüber hinaus investieren die ZBI-Anleger in prosperierende Ballungszentren mit gutem Entwicklungspotential. Derzeit betreffe das insbesondere die ostdeutschen Großstädte Dresden, Leipzig, Erfurt und Magdeburg als interessante Investitionsstandorte.

ZBI plant noch für 2014 einen Nachfolgefond für den sehr erfolgreich platzierten ZBI Professional 8 – den ZBI Professional 9.

Immobilienfonds – Investitionskriterien und Auswahlprozess

Am Beispiel der Einzelhandelsimmobilienfonds erläuterte Johannes Palla die Investitionskriterien und den Auswahlprozess der Fondsobjekte:

Jedes Investment durchlaufe einen institutionell geprägten Due Diligence Prozess. Zentrales Kriterium sei die Standortanalyse, die gemeinsam mit GfK erfolgt. Dabei werden unter anderem geprüft:

  • die üblichen, einzelhandelsrelevanten Kriterien wie Makro-Standort, Mikro-Standort, Wettbewerbssituation und Einzugsgebiet,
  • die sogenannte Umsatz-Mietbelastung des Mieters,
  • ein rechtliches und ein technisches Gutachten.

Auf allen Informationen werde die Kaufentscheidung durch ein internes Gremium getroffen.

Innerhalb eines Immobilienfonds sei auch eine regionale Diversifizierung sehr wichtig.

„Mit bis zu 25 Objekten innerhalb eines Fonds wird das Klumpenrisiko eines einzelnen Standortes weitestgehend ausgeschlossen. Aufgrund unseres kleinteiligen, strukturierten Ankaufsprozesses sind wir zudem in der Lage, die Projekte sehr günstig zu erwerben und erfüllen so den Wunsch unserer Investoren nach einer ansprechenden Rendite.“

Die Fondseinnahmen stammen zu über 90 Prozent von bonitätsstarken Mietern aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Mietverträge mit Laufzeiten von 15 Jahren mit Mietern wie Rewe und Edeka bieten bei fünfjährigen Fondslaufzeiten eine maximale Einnahmensicherheit für die Anleger.

Quelle, fondsdiscount.de, 24.07.2014


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Mehrfamilienhaus kaufen – aber wo?

Mehrfamilienhaus kaufen und vermieten – das ist derzeit das Ziel von immer mehr Kapitalanlegern, die ihr Geld mit Sachwerten sichern wollen. Doch wo finden Kapitalanleger dafür einen günstigen Markt mit langfristigen Perspektiven?

Hier lohnt es sich, ein Mehrfamilienhaus zu kaufen

Mehrfamilienhaus kaufenDas Einfamilienhaus im Grünen ist in Deutschland out. Vor allem junge Menschen ziehen in die großen Städte. Dies ist ein klares Signal für alle, die ein Mehrfamilienhaus kaufen und vermieten wollen.

Auch Familien mit Kindern bevorzugen urbane Metropolregionen. Das hat das Vienna Institute of Demography in einer topaktuellen Studie ermittelt, über die unter anderem in der WELT berichtet wurde.

Experten rechnen bis 2030 mit steigenden Einwohnerzahlen in den Städten – als auch mit einer steigenden Nachfrage von Mietern. Während im Jahr 2000 erst 15,5 Prozent der Bevölkerung in einer der 14 Großstädte mit mehr als einer halben Million Einwohner lebten, sind es heute 16,4 Prozent. Von der Landflucht profitieren vor allem die Großstädte Berlin, Hamburg, München und Frankfurt. Der Trend zum Wohnen in der Großstadt zeigt sich aber auch in den ostdeutschen Metropolen Leipzig und Dresden.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind hier rar und für die meisten kaum bezahlbar. Also bleibt als Alternative nur eine bezahlbare Wohnung im Mehrfamilienhaus.

Bezahlbarer Wohnraum macht diese Städte für Familien zunehmend attraktiver als das Leben im Umland. Entsprechend positiv fällt der Wanderungssaldo gegenüber den umliegenden Landkreisen aus.

Besonders deutliche Veränderungen gab es in der Altersgruppe der 25- bis 49-Jährigen. Bis zur Jahrtausendwende zog es sie aus den Innenstädten ins Umland. Heute bleiben die meisten Menschen auch nach der Familiengründung in der Stadt. Zwar verlieren ostdeutsche Kommunen nach wie vor jungen Menschen.
Diese ziehen allerdings nicht in den Westen Deutschlands, sondern in die Metropolen im Osten, vor allem in die Universitätsstädte Leipzig, Dresden und Rostock.

Quelle: WELT, 17.06.2014

Siehe auch: „Die große Analyse: Preise und Mieten in Deutschland für Wohnungen an 40 Standorten“ (cash-online.de)

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