Energieeffizienz bewegt derzeit viele Eigentümer. Einzelmaßnahmen helfen jedoch kaum weiter und mit finanzieller Unsicherheit verbunden.
(DJD). Die Wärmepumpe boomt. Laut aktueller Zahlen des Bundesverband Wärmepumpe e.V. hat sich der Absatz in den letzten fünf Jahren mehr als verdreifacht – von 78.000 Stück im Jahr 2017 auf 236.000 Stück im Jahr 2022. Wer fossile Energien aus seinem Haus verbannen und klimafreundlich mit Umweltwärme heizen möchte, sollte über eine Umstellung der Heizverteilung nachdenken. Fußbodenheizungen arbeiten mit niedrigeren Vorlauftemperaturen als herkömmliche Heizkörper und sind damit ein idealer Partner für die Wärmepumpe.
Vergleichsweise kostengünstig lässt sich der Einbau einer Fußbodenheizung im Bestand umsetzen, wenn sowieso alte Beläge, etwa abgetretene Teppiche, Laminat- oder PVC-Böden, durch moderne und langlebige Bodengestaltungen wie Feinsteinzeug ersetzt werden sollen. Für die nachträgliche Verlegung der Rohrleitungen für eine Flächenheizung im Boden gibt es heute Systeme, die in den vorhandenen Estrich gefräst werden können. Mit dieser Methode wird der Bodenaufbau nicht erhöht und es müssen keine Veränderungen etwa an den Türen vorgenommen werden.
Als besonders guter Wärmeleiter verbessern keramische Fliesen die Energieeffizienz des Systems. Keramik stellt sicher, dass die Wärmepumpe auch mit niedrigen Vorlauftemperaturen von 25 bis 35 Grad effizient und kostengünstig arbeiten kann. Ein weiterer Vorteil der Fliese: Die sogenannte Reaktionsverzögerung der Fußbodenheizung fällt sehr gering aus und gewünschte Temperaturänderungen im Raum lassen sich deutlich schneller realisieren als bei schlecht wärmeleitenden Bodenbelägen.
Im Sommer kann das System im Umkehrbetrieb gefahren werden und sorgt in Verbindung mit Solarstrom vom eigenen Dach für eine klimafreundliche und kostengünstige Raumklimatisierung. Unter www.deutsche-fliese.de gibt es viele weitere Infos über die funktionalen und ästhetischen Vorteile keramischer Fliesen.
Viele Hausbesitzer entscheiden sich heute auch unter dem Aspekt der Einrichtungsqualität für Feinsteinzeugfliesen. Ob authentische Holzdekore, Naturstein- oder Beton- und Estrichlook, Fliesen gibt es in einer Vielfalt von Gestaltungsvarianten, die kein anderes Belagsmaterial zu bieten hat. Zugleich sind sie wohngesund und pflegeleicht, denn für die Reinigung genügen Wasser und ein normaler Haushaltsreiniger. Sie benötigen keine Schutzbeschichtungen oder Lackierungen wie Holz, halten viele Jahrzehnte lang und müssen nicht aufgearbeitet werden. Besonders klimafreundlich sind Fliesen übrigens, wenn sie in heimischen Werken produziert werden.
(DJD). Die Wärmepumpe boomt, ihr Absatz hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht. Wer fossile Energien aus dem Haus verbannen und mit Umweltwärme heizen möchte, sollte auch über eine Umstellung der Heizverteilung in den Wohnräumen nachdenken. Fußbodenheizungen arbeiten mit niedrigeren Vorlauftemperaturen als herkömmliche Heizkörper und lassen sich mit Sanierungslösungen für den Bestand sogar ohne neuen Estrich umsetzen.
Das optimale Belagsmaterial auf der Fußbodenheizung sind keramische Fliesen. Durch ihre hohe Wärmeleitfähigkeit transportieren sie die Heizwärme verlustarm an die Bodenoberfläche, wodurch Temperaturänderungen im Raum schneller umgesetzt werden. Unter www.deutsche-fliese.de gibt es weitere Infos über die funktionalen und ästhetischen Vorteile keramischer Fliesen.
Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim leisten – Ein ausgewogener Zahlungsplan gibt Bauherren Sicherheit und lässt sie ruhig schlafen.
(DJD). Wenn es um den Bau eines neuen Eigenheims geht, ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. „Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Er weist auf wichtige Punkte hin, die zu beachten sind.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abschlagsforderungen immer dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen müssen, dass also nur tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlt werden. Deshalb sollten Bauherren den Baufortschritt und die Fertigstellung im Auge behalten, am besten mit fachmännischer Unterstützung, etwa durch einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater. Bis zur Errichtung des Rohbaus sollten nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Bausumme ausgezahlt sein. Überzahlungen bergen die Gefahr, dass im Falle einer Insolvenz das zu viel gezahlte Geld weg ist.
Der Gesetzgeber hat Bauherren das Recht eingeräumt, eine Fertigstellungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme vom Unternehmer einzufordern. Sie kann bei der ersten Abschlagszahlung einbehalten oder vom Bauunternehmen durch eine Bankbürgschaft gestellt werden. Sie gilt auch für Nachaufträge, welche die Bausumme um mehr als 10 Prozent erhöhen. Im Falle einer Insolvenz gibt diese Regelung dem Bauherrn mehr Sicherheit, da eventuell anfallende Zusatzkosten abgefedert werden können.
Während der Gewährleistungszeit von fünf Jahren kann der Hausbesitzer die Behebung ausführungsbedingter Mängel an seiner neuen Immobilie einfordern. Um sich in dieser Zeit vor einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen, ist eine Gewährleistungsbürgschaft empfehlenswert. Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, viele Baufirmen sind aber bereit, eine solche zu stellen. Die Sicherheit – idealerweise fünf Prozent der Gesamtsumme – sollte in den Bauvertrag aufgenommen und von einem Rechtsanwalt geprüft werden.
(DJD). Beim Bau eines neuen Eigenheims ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und wann Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. „Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).
Wichtig sei es, darauf zu achten, dass nur Geld für Leistungen fließt, die tatsächlich erbracht wurden, also dem Wertzuwachs auf der Baustelle entsprechen. Zudem haben Bauherren das Recht, eine Fertigstellungsbürgschaft einzufordern. Stange rät, Vertrag und Zahlungsplan von einem Vertrauensanwalt prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen.
Foto: DJD/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de