Mini-PV-Anlagen boomen: Wissenswertes rund um die kleinen Solarstromerzeuger für Ökostrom vom Balkon für Immobilieninvestoren.
(DJD). Wenn die Sonne scheint, freuen sich alle, die eine Photovoltaik-Anlage besitzen, kurz PV-Anlage. Sie liefert bei strahlend blauem Himmel von morgens bis abends günstigen Ökostrom.
Seit einigen Jahren gibt es auch kleine Modelle, die sich für Balkone von Mietwohnungen oder Einfamilienhäusern eignen. Die Zahl dieser sogenannten Balkonkraftwerke wächst in Deutschland immer schneller. Im zweiten Quartal 2024 gingen dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zufolge mehr als 152.000 dieser Geräte neu ans Netz. Das ist ein gewaltiges Plus von 52 Prozent zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023. Insgesamt verzeichnet das Marktstammdatenregister derzeit gut 563.000 Anlagen in Betrieb.
Mittlerweile gibt es die Balkonkraftwerke in Baumärkten zu kaufen, online und sogar beim Discounter. Günstigere Preise und rechtliche Anpassungen dürften den aktuellen Boom weiter verstärken.
Ende April hat der Bundestag neue gesetzliche Regeln verabschiedet, die die Stromerzeugung auf dem Balkon noch einfacher und besser machen sollen. So dürfen Besitzer und Besitzerinnen einer Mini-Solaranlage nun bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt. Auch die komplizierte Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber gehört der Vergangenheit an. Das Balkonkraftwerk muss man lediglich über ein schlichtes Onlineformular bei der Bundesnetzagentur registrieren. Wer handwerklich geschickt ist, kann seine Mini-PV-Anlage selbst installieren und sogleich in Betrieb nehmen.
Obwohl das Balkonkraftwerk draußen angebracht wird, gilt es in der Regel als Teil des Hausrats und ist somit durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die DEVK etwa zahlt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Automatisch über die Hausratpolice mitversichert sind hier alle Steckersolarmodule, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Module dürfen aktuell nicht mehr als 2.000 Watt Leistung haben.
Im neuen Hausrat-Tarif des Kölner Versicherers ist außerdem der Diebstahl vom Balkonkraftwerk bis zu 1.500 Euro abgesichert. Weitere Infos gibt es unter www.devk.de/hausrat.
Darüber hinaus ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Diese kommt zum Beispiel für Schäden auf, wenn die Mini-PV-Anlage im Sturm abreißt und das Terrassendach vom Nachbarn beschädigt. Wer ein Eigenheim mit einer großen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach besitzt, kann diese über die Wohngebäudeversicherung absichern. Hier muss ein Fachbetrieb die Installation vornehmen.
(DJD). Die Anzahl der Balkonkraftwerke in Deutschland wächst immer schneller. Günstigere Preise und rechtliche Anpassungen werden den Boom voraussichtlich weiter verstärken. So dürfen Besitzer und Besitzerinnen einer Mini-PV-Anlage nun bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt. Auch die Registrierung der Anlagen wurde vereinfacht.
Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert etwa die DEVK alle Steckersolarmodule, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, als Hausrat. Versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Im neuen Hausrat-Tarif des Kölner Versicherers ist außerdem der Diebstahl vom Balkonkraftwerk bis zu 1.500 Euro abgesichert. Wichtig ist auch ein Haftpflichtschutz, Infos: www.devk.de/hausrat.