OLG Köln hält Geschlossene Fonds für spekulative Anlagen
In der „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 8/2012) wird auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln verwiesen, wonach Geschlossene Fonds eine spekulative Anlageform sind (Az.: 20 U 167/11).
Das Gericht gab mit seinem Urteil einer Anlegerin Recht, die mit Investitionen in einen geschlossenen Immobilienfonds Geld verloren hatte. Ihr Anlageberater hatte ihr zu diesem Fonds geraten, obwohl sie als Anlageziel die Sicherung ihrer Altersvorsorge angegeben hatte.