Thomas Schulze

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Ich helfe seit 1996 Interessenten, leichter und schneller Immobilien zur Vermögensmehrung und Vermögenssicherung zu erwerben und dabei alle Vorteile der Umwandlung von Steuern in Vermögen zu nutzen, auch wenn sie sich bisher noch wenig mit diesen Anlagemöglichkeiten auskennen.

3 Millionen Seniorenwohnungen fehlen

Seniorenwohnungen sind in Deutschland schon heute Mangelware – doch der Bedarf wird weiter wachsen. Gegenwärtig erfüllen lediglich zwei Prozent der bundesweit rund 41 Millionen Wohnungen die Ansprüche betagter Menschen, die im Alltag auf Barrierearmut oder sogar -freiheit angewiesen sind.

Nur jede 20. Seniorenwohnung barrierearm

Selbst 92 Prozent der Wohnungen, die bereits von Senioren genutzt werden, müssen bei Eintritt der Pflegebedüftigkeit nachgerüstet werden. Den elf Millionen Seniorenhaushalten stehen insgesamt nur 570.000 barrierearme Wohnungen zur Verfügung. Das ergab eine aktuelle Untersuchung des Bundesamtes für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Zugleich wird die Nachfrage nach altengerechtem Wohnraum in Zukunft noch steigen. Das hängt mit der demografischen Entwicklung zusammen:

Derzeit macht der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung etwas mehr als ein Fünftel aus, im Jahr 2060 wird er ein Drittel betragen. Dabei nimmt die Zahl der Haushalte bis 2025 um zwei Prozent zu, weil immer mehr ältere Menschen allein in kleineren Immobilien leben.

Der Mangel an Seniorenwohnraum hat heute schon dramatische Ausmaße erreicht. So sind bei den im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zusammengeschlossenen Gesellschaften nur 328.000 Wohnungen oder 5,7 Prozent barrierefrei oder zumindest barrierearm. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe schätzt aber, dass der Bedarf an altersgerechten Wohnungen bis zum Jahr 2020 auf drei Millonen zunehmen wird.

Vater Staat ist bei der Finanzierung hoffnungslos überfordert. Die Prognos AG beziffert den für den altengerechten Umbau erforderlichen Investitionsbedarf bis 2020 auf drei Milliarden Euro jährlich. Zum Vergleich: Von 2009 bis 2013 wurden aus KfW- und Bundesmitteln rund 24.000 Förderkredite mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro vergeben. Dazu kamen knapp 13.000 Zuschüsse über insgesamt rund 13 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln konnten 121.000 Wohneinheiten den Bedürfnissen der älteren Mieter angepasst werden. Die Finanzierungslücke dürfte sich weiter vergrößern. Denn für die Aufstockung des KfW-Programms für altersgerechtes Bauen sind im Bundeshaushalt gerade einmal zehn Millionen Euro im Jahr eingeplant. Dabei wäre der
altersgerechte Umbau von Wohnungen für den Staat von Vorteil. Die Sozialsysteme würden im Idealfall um rund drei Milliarden Euro jährlich entlastet. In Zukunft dürfte dieses Volumen noch zunehmen.

Quelle: ERFOLG – Neues aus der Wirtschaft, 9/2014

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Pflegeheim vs. Pflegeappartement

In der Immobilien Zeitung vom 13.02.2014 und im Handelsblatt vom 14.03.2014 erläutert Stefan Klingsöhr, Geschäftsführer der KLINGSÖHR Unternehmensgruppe, Chancen und Risiken von Pflegeappartements für Kapitalanleger.

Pflegeheim vs. Pflegeappartement

Der Kauf einzelner Pflegeappartements gewinne am Pflegeimmobilienmarkt an Bedeutung.

„‚Meiner Beobachtung nach entstehen durch das Aufteilergeschäft bei Pflegeimmobilien Eigentümergemeinschaften, deren Mitglieder keinerlei Wissen über die Komplexität dieser Immobilien haben – ein großes Risiko'“.

Statt eines Appartements – also einer Wohnung – würden Anleger tatsächlich ein Teileigentum an einer Spezialimmobilie sowie einen großen Teil Gemeinschaftsflächen erwerben. Mit einem vergleichsweise sicheren und einfachen Wohnungsinvestment habe das nur wenig zu tun.

„‚Wie bei der Wohnungsprivatisierung teilen die Anbieter Pflegeheime in einzelne Pflegeapartments auf und verkaufen diese zuzüglich eines Anteils am Gemeinschaftseigentum an Kapitalanleger'“.

Dieses Investment sei nicht ohne Risiko.

„‚Anlegern muss klar sein, dass das Investment weit komplexer und dadurch auch riskanter ist als ein reines Wohnimmobilieninvestment'“.

Im Forum von wallstreet-online konkretisiert ein Teilnehmer am 17.06.2014 diese Aussage an zwei Risikofaktoren:

„Betreiberausfall: Noch schlimmer ist nur ein schlechter Betreiber. Beides passiert aber hin und wieder. Auch bei Pflegeappartements. Wo findet man schnell Ersatz? Ist überhaupt jemand zuständig? Vor allem: Wer ist Fachmann genug, um neue Betreiber auszuwählen UND bei Vertragsverhandlungen nicht über den Tisch gezogen zu werden? Auch bei IMMAC-Fonds sind schon Betreiber ausgefallen. Doch da kann man damit umgehen: Noch nie mußte ein IMMAC-Fonds auch nur auf eine Monatsmiete verzichten!

Kaufpreise: Laut uns vorliegenden Dokumentationen (u.a. ‚kapital-markt intern‘) werden Pflegeappartements gerne zum 20-fachen der Jahresmiete – erheblich überteuert – verkauft. ‚k-mi‘ hat diese überhöhten Preise mehrfach angeprangert. Immer mit dem Hinweis auf Fondsgesellschaften, die auch Neubauten nur zum 13-fachen einkaufen. Zitat: ‚Da uns die Mietrendite zu gering ist, sollten Anleger, die an Pflegeheimen interessiert sind, u.E. eher geschlossene Fonds von renommierten Anbietern in Erwägung ziehen.‘

Nun wissen Sie, warum wir uns von ‚Pflegeappartements‘ fernhalten. Gerade wegen hervorragender Aussichten im Pflegemarkt sind – und bleiben – wir lieber IMMAC-Fans. Da weiß man, was man hat. Und diese Ausführungen sind keine Konkurrentenschelte! Wir nennen deshalb bewußt keine näheren Details. Es ist Ihre Entscheidung, wie Sie investieren. Wir wollen helfen, daß Sie vorher wissen, worauf Sie sich einlassen.“

Quellen: Immobilien-Zeitung, 13.02.2014, Handelsblatt, 14.03.2014, wallstreet-online.de, 17.06.2014

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Geschlossene Immobilienfonds und Altersvorsorge

Unter dem Titel „BGH: Geschlossene Immobilienfonds für Altersvorsorge geeignet“ berichtet der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ‚kapital-markt intern‘ vorab über ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs.

Geschlossene Immobilienfonds für Altersvorsorge geeignet

Geschlossene Immobilienfonds für AltersvorsorgeDie Karlsruher Richter heben damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken von Oktober 2012 in wichtigen Punkten auf. Damals war ein Finanzvermittler wegen Beratungsfehlern zu Schadenersatz verurteilt worden. Nach dem Urteil des OLG handele es sich bei dem vorliegenden geschlossenen Immobilienfonds um eine hochspekulative Anlage, die für eine ergänzende Altervorsorge unabhängig von den konkreten Umständen des Anlegers grundsätzlich ungeeignet sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass geschlossene Immobilienfonds für die ergänzende Altervorsorge nicht per se ungeeignet sind (BGH, Urteil III ZR 389/12 vom 24.04.2014). Damit wurde die Annahme des OLGs vom Bundesgerichtshof klar zurückgewiesen.

Christian Prüßing, Redaktionsleiter von ‚kapital-markt intern‘ begrüßt die Entscheidung des BGH:

„‚Die aktuelle Vereinheitlichung und Klärung der Rechtsprechung zu der Frage, ob ‚Geschlossene Immobilienfonds′ zur Altersvorsorge‘ geeignet sind, ist zu begrüßen. Natürlich muss auch nach diesem Urteil weiterhin eine fundierte Aufklärung über die Risiken von geschlossen (Immobilien-)Fonds in jeder Beratung stattfinden. Aber in der langfristigen Perspektive bietet diese BGH-Entscheidung auch einen konkreten Nutzen für die Anleger und Sparer: Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase gehen die Optionen zum Aufbau einer Altersvorsorge aus. In dieser Situation ganze Anlageklassen – die wie geschlossene Fonds inzwischen hochreguliert sind – für den Aufbau einer Altersvorsorge pauschal auszuschließen, wäre grundfalsch und der kürzeste Weg, eine effiziente Altersvorsorge zunichte zu machen. Bestimmte Anlageklassen im Wege eines zivilrechtlichen Beratungsverbotes aus der Altersvorsorge pauschal zu verbannen, würde Anleger langfristig nur einschränken, ihnen schaden und ihnen die Möglichkeit nehmen, Risiken zu streuen, ein Portfolio mittels Sachwerten zu diversifizieren und Renditen über dem Inflationsniveau anzustreben.'“

Über den konkreten Einzelfall hinaus stellt der BGH zu der Rechtsfrage „Geschlossenen Immobilienfonds und Altersvorsorge“ grundsätzlich fest:

„‚Darüber hinaus handelt es sich bei einem geschlossenen Immobilienfonds um eine Art der Unternehmensbeteiligung, bei der das Risiko eines hohen oder vollständigen Kapitalverlusts gering ist, weil selbst bei unzureichendem Mietertrag jedenfalls der Sachwert des Immobilienvermögens, das bei dem streitgegenständlichen Fonds zum Zweck der Risikostreuung auf mehrere (Immobilien-)Projekte in verschiedenen Ländern verteilt ist, normalerweise erhalten bleibt. Dass vorliegend ein Teil des Fondskapitals (etwa ein Drittel) in ein S. Wertpapierdepot angelegt werden sollte und darüber hinaus der Fonds – wie üblich – zu einem bestimmten Anteil (etwas mehr als 45 Prozent) fremdfinanziert wurde (…), macht die Fondsbeteiligung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts noch nicht zu einer ‚hochspekulativen‘ Anlage, die auch für eine nur ergänzende Altersvorsorge von vorneherein als untauglich angesehen werden müsste'“

In der Meldung von ‚kapital-markt intern‘ wird zu dem Urteil auch Rechtsanwältin Stefanie Mann von der Heidelberger Kanzlei Schlatter mit den Worten zitiert:

„Mit dieser Entscheidung dürfte der BGH vielen Klagen sogenannter Anlegerschutzanwälte den Wind aus den Segeln nehmen. Diese werden sich zukünftig … wieder verstärkt mit den tatsächlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall auseinanderzusetzen haben. Klagen aufgrund der Vermittlung geschlossener Immobilienfonds zum Zweck der ergänzenden Altersvorsorge dürften zukünftig nur dann erfolgreich sein, wenn dem Anleger im konkreten Fall zur Überzeugung des Gerichts der Nachweis gelingt, tatsächlich falsch oder unvollständig über Risiken dieses Fonds aufgeklärt worden zu sein.“

Quelle: markt-intern.de, 25.07.2014

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Immobilienfonds – aktuelle Investitionschancen

Lohnt ein Immobilieninvestment angesichts der steigenden Preise überhaupt noch? Und wenn ja – wo? Das war Gegenstand eines Rundtischgesprächs von Experten auf Einladung von fondsdiscount.de.

Die Gäste – Rauno Gierig, Vertriebsdirektor der Wealth Management Capital Holding GmbH München, Marcus Kraft, Vorstand der ZBI Zentral Boden Immobilien AG Erlangen und Johannes Palla, geschäftsführender Gesellschafter von Habona Invest Frankfurt am Main – stehen für eine nachhaltige und langjährig erfolgreiche Tätigkeit mit Geschlossenen Immobilienfonds – nach neuer Sprachregelung Alternative Investmentfonds (AIF).

Immobilienfonds im Einzelhandel

Johannes Palla, Habona, verwies in dem Gespräch auf die deutlichen Preissteigerungen im Bereich der Einzelhandels- und Wohnimmobilien. Dies sei durch sehr günstige Finanzierungsmöglichkeiten einerseits und begrenzter Verfügbarkeit an Immobilienobjekten andererseits bedingt. Zugleich beobachtet er fortlaufend Nachfrageverschiebung zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten von Immobilien, die zu Wert- und Preisänderungen führen. Den deutschen Gesamtimmobilienmarkt sieht er als preisstabil an. Eine Immobilienblase und Überhitzung der Märkte sei nicht erkennbar, was für interessierte Privatanleger eine sichere Bank sei.

Habona hat seit Jahren einen Investitionsschwerpunkt in Einzelhandelsfonds deutscher Discounter und Supermärkte.

„Dass wir mit unserer Markteinschätzung richtig liegen, zeigen aktuelle Retail-Investmentmarkt-Berichte, z.B. der von BNP Paribas Real Estate. Um konkret ein paar Zahlen zu nennen: Allein im ersten Quartal 2014 wurden über drei Milliarden Euro in Deutsche Einzelhandelsimmobilien investiert – über die Hälfte davon in Discounter, Fach- und Supermärkte.“

Vor allem nationale und internationale Großinvestoren bevorzugen diese Assetklasse. Mit einem Transaktionsvolumen von über 1,16 Milliarden Euro  habe sich der Umsatz im ersten Quartal 2014 mehr als verdreifacht.

Habona verfügt über 30 Jahre Erfahrung mit Einzelhandelsimmobilien und Kindertagesstätten und plant die Auflegung weiterer Fonds in diesen Asset-Klassen.

Immobilienfonds – Büroimmobilien

Rauno Gierig, WealthCap, sieht den Büroimmobilienmarkt in Deutschland stabil auf konstant hohem Niveau. Einer hohen Nachfrage steht ein geringes Angebot gegenüber – äußerst attraktiv für Anleger. In diesem Markt sieht auch er keine Gefahr einer Überhitzung. Als Standorte für Büroimmobilien bevorzugt WealthCap auch künftig die deutschen A-Städte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart.

Büroimmobilien sind das mit Abstand größte Segment des Gewerbeimmobilienmarktes. Das hat den Vorteil, dass der Büroimmobilienmarkt sehr liquide und transparent ist.

WealthCap plant in 2014 neue Fondslösungen in den Kern-Assetklassen Immobilien, Flugzeuge und Multi-Asset.

Immobilienfonds in Wohnimmobilien

Marcus Kraft, ZBI, machte darauf aufmerksam, dass in den letzten Jahren  die Immobilienrenditen, insbesondere in den großen deutschen Metropolen sukzessive gesunken sind. Auch für Wohnimmobilien in den Ballungsräumen außerhalb der großen deutschen Metropolen sei erkennbar, dass die Renditen leicht gefallen sind. Er führt dies vor allem auf die EZB-Niedrigzinspolitik zurück, die Anleger zur Flucht in Immobilien veranlasst. Das treibe die Immobilienpreise und senke die Renditen.

Trotz der Preissteigerungen gilt für ZBI Berlin immer noch als attraktiver Investitionsstandort. Darüber hinaus investieren die ZBI-Anleger in prosperierende Ballungszentren mit gutem Entwicklungspotential. Derzeit betreffe das insbesondere die ostdeutschen Großstädte Dresden, Leipzig, Erfurt und Magdeburg als interessante Investitionsstandorte.

ZBI plant noch für 2014 einen Nachfolgefond für den sehr erfolgreich platzierten ZBI Professional 8 – den ZBI Professional 9.

Immobilienfonds – Investitionskriterien und Auswahlprozess

Am Beispiel der Einzelhandelsimmobilienfonds erläuterte Johannes Palla die Investitionskriterien und den Auswahlprozess der Fondsobjekte:

Jedes Investment durchlaufe einen institutionell geprägten Due Diligence Prozess. Zentrales Kriterium sei die Standortanalyse, die gemeinsam mit GfK erfolgt. Dabei werden unter anderem geprüft:

  • die üblichen, einzelhandelsrelevanten Kriterien wie Makro-Standort, Mikro-Standort, Wettbewerbssituation und Einzugsgebiet,
  • die sogenannte Umsatz-Mietbelastung des Mieters,
  • ein rechtliches und ein technisches Gutachten.

Auf allen Informationen werde die Kaufentscheidung durch ein internes Gremium getroffen.

Innerhalb eines Immobilienfonds sei auch eine regionale Diversifizierung sehr wichtig.

„Mit bis zu 25 Objekten innerhalb eines Fonds wird das Klumpenrisiko eines einzelnen Standortes weitestgehend ausgeschlossen. Aufgrund unseres kleinteiligen, strukturierten Ankaufsprozesses sind wir zudem in der Lage, die Projekte sehr günstig zu erwerben und erfüllen so den Wunsch unserer Investoren nach einer ansprechenden Rendite.“

Die Fondseinnahmen stammen zu über 90 Prozent von bonitätsstarken Mietern aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Mietverträge mit Laufzeiten von 15 Jahren mit Mietern wie Rewe und Edeka bieten bei fünfjährigen Fondslaufzeiten eine maximale Einnahmensicherheit für die Anleger.

Quelle, fondsdiscount.de, 24.07.2014


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Mehrfamilienhaus kaufen – aber wo?

Mehrfamilienhaus kaufen und vermieten – das ist derzeit das Ziel von immer mehr Kapitalanlegern, die ihr Geld mit Sachwerten sichern wollen. Doch wo finden Kapitalanleger dafür einen günstigen Markt mit langfristigen Perspektiven?

Hier lohnt es sich, ein Mehrfamilienhaus zu kaufen

Mehrfamilienhaus kaufenDas Einfamilienhaus im Grünen ist in Deutschland out. Vor allem junge Menschen ziehen in die großen Städte. Dies ist ein klares Signal für alle, die ein Mehrfamilienhaus kaufen und vermieten wollen.

Auch Familien mit Kindern bevorzugen urbane Metropolregionen. Das hat das Vienna Institute of Demography in einer topaktuellen Studie ermittelt, über die unter anderem in der WELT berichtet wurde.

Experten rechnen bis 2030 mit steigenden Einwohnerzahlen in den Städten – als auch mit einer steigenden Nachfrage von Mietern. Während im Jahr 2000 erst 15,5 Prozent der Bevölkerung in einer der 14 Großstädte mit mehr als einer halben Million Einwohner lebten, sind es heute 16,4 Prozent. Von der Landflucht profitieren vor allem die Großstädte Berlin, Hamburg, München und Frankfurt. Der Trend zum Wohnen in der Großstadt zeigt sich aber auch in den ostdeutschen Metropolen Leipzig und Dresden.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind hier rar und für die meisten kaum bezahlbar. Also bleibt als Alternative nur eine bezahlbare Wohnung im Mehrfamilienhaus.

Bezahlbarer Wohnraum macht diese Städte für Familien zunehmend attraktiver als das Leben im Umland. Entsprechend positiv fällt der Wanderungssaldo gegenüber den umliegenden Landkreisen aus.

Besonders deutliche Veränderungen gab es in der Altersgruppe der 25- bis 49-Jährigen. Bis zur Jahrtausendwende zog es sie aus den Innenstädten ins Umland. Heute bleiben die meisten Menschen auch nach der Familiengründung in der Stadt. Zwar verlieren ostdeutsche Kommunen nach wie vor jungen Menschen.
Diese ziehen allerdings nicht in den Westen Deutschlands, sondern in die Metropolen im Osten, vor allem in die Universitätsstädte Leipzig, Dresden und Rostock.

Quelle: WELT, 17.06.2014

Siehe auch: „Die große Analyse: Preise und Mieten in Deutschland für Wohnungen an 40 Standorten“ (cash-online.de)

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Vorfälligkeitsentschädigung – keine Werbungskosten

Vorfälligkeitsentschädigungen, die beim Immobilienverkauf gezahlt werden, um ein  bisher vermietete Objekt lastenfrei übereignen zu können, sind lt. Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) keine nachträglichen Werbungskosten.

 Die Vorfälligkeitsentschädigung steht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Darlehen, das verkürzt genutzt wurde. Es fehlt insoweit der wirtschaftliche Zusammenhang (Veranlassungszusammenhang) mit den steuerbaren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wirtschaftlich folgt die Vorfälligketsentschädigung aus der Änderung des Darlehensvertrags, nicht aus dem Abschluss des Darlehensvertrags. Da diese für die lastenfreie Grundstücksübertragung erforderlich war, besteht der wirtschaftlicher Zusammenhang nicht mit der früheren Vermietung des Objekts, sondern mit der Veräußerung.

Ist die Veräußerung der Immobilie steuerbar, so fällt die Vorfälligkeitsentschädigung unter die Veräußerungskosten und kann bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts berücksichtigt werden. Ist die Veräußerung jedoch außerhalb des 10-Jahres-Zeitraums und deshalb nicht steuerbar, so kann die Vorfälligkeitsentschädigung nicht „ersatzweise“ als Werbungskosten im Zusammenhang mit der bisherigen Vermietung geltend gemacht werden.

Quelle: BFH, Urteil v. 11.2.2014, IX R 42/13

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Betriebsausgaben für Solaranlage und Haus steuerlich absetzen

Wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu entnehmen ist, sind eine Solaranlage und das Haus darunter als getrennte Wirtschaftsgüter zu behandeln.

Gebäudekosten können nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden

Wen auf einem Wohnhaus eine Solaranlage zur Stromeinspeisung betrieben wird, berechtigt das nicht automatisch dazu, das Gebäude bei den Betriebsausgaben für die Solaranlage anteilig steuerlich hinzuzurechnen. Denn die Kosten lassen sich „nicht nachvollziehbar“ zwischen der privaten Gebäudenutzung und der gewerblichen Dachnutzung aufteilen.

So hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 19.03.2014 in München veröffentlichten Urteil entschiede. (Az. III R 27/129).

In einer Mitteilung auf steuernetz.de heißt es dazu, dass der BFH damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach Solaranlagen und privat genutzte Gebäude darunter jeweils eigenständige Wirtschaftsgüter sind und nicht zum Betriebsvermögen des Betriebs „Stromerzeugung“ gehören.

Die Folgen des Urteils sind für Eigentümer jedoch nur auf den ersten Blick ungünstig. Zwar können die Hauskosten nicht anteilig über die Solaranlage steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings wird dadurch das Haus laut BFH auch nicht zum Betriebsvermögen. Bei einem Verkauf des Hauses falle daher auch keine Einkommensteuer an.

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Immobilienpreise steigen auch 2014

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Der Anstieg der Immobilienpreise in Deutschland wird sich auch 2014 fortsetzen. Diese Tendenz sehen die Immobilienexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.

Immobilienpreise steigen um mehr als sechs Prozent

Immobilienpreise für Wohnimmobilien steigenIm Jahr 2013 wurden erreichte der Wohnimmobilienumsatz in der Bundesrepublik mit insgesamt knapp 16 Milliarden Euro ein Zehnjahreshoch. In den deutschen Großstädten erwarten die DIW-Experten einen weiteren Anstieg der Immobilienpreise allein bis zum dritten Quartal des Jahres um rund 6,5 Prozent.

Damit einher steigen auch die Mieten. Hier erwarten die Ökonomen des Berliner Instituts einen Anstieg um etwa 3,5 Prozent im laufenden Jahr.

„Seit Beginn des Jahres 2010 haben die Kaufpreise für Eigentumswohnungen in den Großstädten um durchschnittlich sechs Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal zugelegt. Bei den Mieten betrug der Vergleichswert rund vier Prozent.“

Die größten Mietpreissteigerungen waren in den letzten drei Jahren in Berlin (8 Prozent), in Hamburg, München, Leipzig und anderen Metropolregionen zu beobachten.

Wesentlich geringer wurden die Mieten in den Städten des Ruhrgebiets erhöht. Bei Kauf- und Mietpreisen von Bestandsimmobilien lagen die Zuwachsraten allerdings deutlich
über denen des gesamten Bundesgebiets. Seit 2010 bis zum dritten Quartal 2013 erreichte die durchschnittliche Jahreswachstumsrate der Kaufpreise bundesweit fünf
Prozent, in den Großstädten 7,4 Prozent und in Städten mit über einer halben
Million Einwohner sogar 8,8 Prozent.

Besonders die immer größer werdende Lücke zwischen Wohnungsnachfrage und Angebot wurde nach DIW-Angaben von Vermietern für die rasant steigenden Immobilienpreise in Großstädten genutzt.

„So sei die Bevölkerung in den Großstädten von 2009 bis 2011 um 1,3 Prozent gewachsen, der Bestand an Wohnungen aber nur um 0,6 Prozent. Noch stärker geht die Schere in den Metropolen auseinander. Hier stieg die Anzahl der Einwohner um 1,7 Prozent, der Wohnungsbestand nahm hingegen um 0,6 Prozent zu.“

Quelle: ERFOLG – Neues aus der Wirtschaft, 1/2-2014

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Grunderwerbsteuer ab 2014 auf Rekordhoch

Eine Reihe von Bundesländern hat zum Jahresanfang die Grunderwerbsteuer weiter erhöht. Wie andere Steuern auch dient dies natürlich vorrangig zum Stopfen der Schuldenlöcher der Länder.

Grunderwerbsteuern ab 01.01.2024

Bundesweit gibt es nur noch zwei Bundesländer, Bayern und Sachsen, die eine Grunderwerbsteuer von nur 3,5 Prozent erheben. Bis zum Jahr 2006 galt dieser Steuersatz bundesweit einheitlich:

  • Baden-Württemberg: 5 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6 Prozent
  • Brandenburg: 6,5 Prozent
  • Bremen: 5 Prozent
  • Hamburg: 5,5 Prozent
  • Hessen: 6 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5 Prozent
  • Niedersachsen: 5 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 5 Prozent

(Alle Angaben ohne Gewähr.)

Allerdings ist trotz der niedrigen Grunderwerbsteuer in Bayern der Immobilienkauf gerade in der Landeshauptstadt am teuersten. München ist auch 2013 der mit Abstand teuerste Wohnimmobilienstandort Deutschlands. Durchschnittlich 13,61 Jahreseinkommen werden in München für ein freistehendes Haus bezahlt.

In einem WELT-Artikel vom 02.01.2014 wird zur Anhebung der Grunderwerbsteuer in verschiedenen Bundesländern der Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Jens-Ulrich Kießling zitiert:

„Statt eines Wettbewerbs um die günstigsten Steuersätze ist ein Wettlauf um die höchsten Steuersätze entstanden“.

Denn neben der hohen Verschuldung der Bundesländer sieht er eine Ursache für diesen „Wettlauf“ darin, dass nach den Regeln des Länderfinanzausgleichs die Länder ihre Steuersätze erhöhen müssen, um nicht Einnahmeverluste infolge niedrigerer Steuern selber tragen zu müssen.

Mit der Verschuldung steigt Grunderwerbsteuer

Das Statistische Bundesamt hat für die Länder und Kommunen zum Ende des Jahres 2020 folgende Pro-Kopf Verschuldung in Euro errechnet:

Baden-Württemberg: 5.172
Bayern: 2.414
Berlin: 16.307
Brandenburg: 7.981
Bremen: 57.823
Hamburg: 19.818
Hessen: 9.554
Mecklenburg-Vorpommern: 6.255
Niedersachsen: 9.821
Nordrhein-Westfalen: 12.832
Rheinland-Pfalz: 10.721
Saarland: 17.895
Sachsen: 1.819
Sachsen-Anhalt: 10.852
Thüringen: 8.387
Schleswig-Holstein: 12.548

Angesichts dieser Zahlen erscheint die Erklärung von Jens-Ulrich Kießling wohl sehr plausibel. Zudem erscheint es plausibel, warum gerade auch in Sachsen Immobilien sehr begehrt sind.

Siehe auch: Grunderwerbsteuer in aller Munde – Besonderheiten und BFH-Rechtsprechung

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Beteiligung an Geschlossenen Fonds gestiegen

Die BaFin genehmigte im zweiten Quartal des Jahres 39 neue geschlossene Fonds. Anleger investierten innerhalb eines Jahres 98 Prozent mehr Eigenkapital. Die größten Zuwächse gab es bei Immobilien- und Spezialitätenfonds.

FERI-Analyse zur Entwicklung Geschlossener Fonds

Geschlossene Fonds 2013 - Beteiligung gewachsen

FERI-Analyse: Beteiligung an Geschlossenen Fonds (Quelle: Cash.Online.de)

Kann es sein, dass die Anleger aufgrund der gesetzlichen Regulierung geschlossener Fonds seit wenigen Wochen dem Markt mehr Vertrauen entgegen bringen? – Mit Blick auf die Spezialitätenfonds scheint das wenig wahrscheinlich. Denn hinter

„… diesen Fonds verbirgt sich auch eine Genussrechtskonstruktion, auf die allein ein Eigenkapitalvolumen von 434 Millionen Euro entfällt“.

Für Schiffsfonds und Flugzeugfonds ist die jedenfalls nicht erkennbar.

Deutlich verringert haben Anleger auch ihre Investitionen in New-Energy-Fonds.

Auch wenn die Gesamtzahl der angeführten Fond mit 38 sehr niedrig ist, bleibt es für interessierte Kapitalanleger nach wie vor nicht leicht, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Quelle: cash-online.de, 26.08.2013

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