Energieeffizienz durch Kombination

Energieeffizienz bewegt derzeit viele Eigentümer. Einzelmaßnahmen helfen jedoch kaum weiter und mit finanzieller Unsicherheit verbunden.

Energieeffizienz beim Heizen und Kühlen

(DJD). Die Wärmepumpe boomt. Laut aktueller Zahlen des Bundesverband Wärmepumpe e.V. hat sich der Absatz in den letzten fünf Jahren mehr als verdreifacht – von 78.000 Stück im Jahr 2017 auf 236.000 Stück im Jahr 2022. Wer fossile Energien aus seinem Haus verbannen und klimafreundlich mit Umweltwärme heizen möchte, sollte über eine Umstellung der Heizverteilung nachdenken. Fußbodenheizungen arbeiten mit niedrigeren Vorlauftemperaturen als herkömmliche Heizkörper und sind damit ein idealer Partner für die Wärmepumpe.

Schlanke Fußbodenheizungs-Sanierungssysteme mit Fliesen kombinieren

Vergleichsweise kostengünstig lässt sich der Einbau einer Fußbodenheizung im Bestand umsetzen, wenn sowieso alte Beläge, etwa abgetretene Teppiche, Laminat- oder PVC-Böden, durch moderne und langlebige Bodengestaltungen wie Feinsteinzeug ersetzt werden sollen. Für die nachträgliche Verlegung der Rohrleitungen für eine Flächenheizung im Boden gibt es heute Systeme, die in den vorhandenen Estrich gefräst werden können. Mit dieser Methode wird der Bodenaufbau nicht erhöht und es müssen keine Veränderungen etwa an den Türen vorgenommen werden.

Fliesen steigern Energieeffizienz des Systems

Als besonders guter Wärmeleiter verbessern keramische Fliesen die Energieeffizienz des Systems. Keramik stellt sicher, dass die Wärmepumpe auch mit niedrigen Vorlauftemperaturen von 25 bis 35 Grad effizient und kostengünstig arbeiten kann. Ein weiterer Vorteil der Fliese: Die sogenannte Reaktionsverzögerung der Fußbodenheizung fällt sehr gering aus und gewünschte Temperaturänderungen im Raum lassen sich deutlich schneller realisieren als bei schlecht wärmeleitenden Bodenbelägen.

Im Sommer kann das System im Umkehrbetrieb gefahren werden und sorgt in Verbindung mit Solarstrom vom eigenen Dach für eine klimafreundliche und kostengünstige Raumklimatisierung. Unter www.deutsche-fliese.de gibt es viele weitere Infos über die funktionalen und ästhetischen Vorteile keramischer Fliesen.

Hochwertiger Bodenbelag mit praktischem Nutzen

Viele Hausbesitzer entscheiden sich heute auch unter dem Aspekt der Einrichtungsqualität für Feinsteinzeugfliesen. Ob authentische Holzdekore, Naturstein- oder Beton- und Estrichlook, Fliesen gibt es in einer Vielfalt von Gestaltungsvarianten, die kein anderes Belagsmaterial zu bieten hat. Zugleich sind sie wohngesund und pflegeleicht, denn für die Reinigung genügen Wasser und ein normaler Haushaltsreiniger. Sie benötigen keine Schutzbeschichtungen oder Lackierungen wie Holz, halten viele Jahrzehnte lang und müssen nicht aufgearbeitet werden. Besonders klimafreundlich sind Fliesen übrigens, wenn sie in heimischen Werken produziert werden.

Mit Wärmepumpe, Flächenheizung und Bodenfliesen dauerhaft günstig heizen

(DJD). Die Wärmepumpe boomt, ihr Absatz hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht. Wer fossile Energien aus dem Haus verbannen und mit Umweltwärme heizen möchte, sollte auch über eine Umstellung der Heizverteilung in den Wohnräumen nachdenken. Fußbodenheizungen arbeiten mit niedrigeren Vorlauftemperaturen als herkömmliche Heizkörper und lassen sich mit Sanierungslösungen für den Bestand sogar ohne neuen Estrich umsetzen.

Das optimale Belagsmaterial auf der Fußbodenheizung sind keramische Fliesen. Durch ihre hohe Wärmeleitfähigkeit transportieren sie die Heizwärme verlustarm an die Bodenoberfläche, wodurch Temperaturänderungen im Raum schneller umgesetzt werden. Unter www.deutsche-fliese.de gibt es weitere Infos über die funktionalen und ästhetischen Vorteile keramischer Fliesen.

Geld verdienen mit Immobilien

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Eigenheim – Schutz vor Überzahlungen

Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim leisten – Ein ausgewogener Zahlungsplan gibt Bauherren Sicherheit und lässt sie ruhig schlafen.

Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim

(DJD). Wenn es um den Bau eines neuen Eigenheims geht, ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. „Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Er weist auf wichtige Punkte hin, die zu beachten sind.

Vorsicht, versteckte Vorkasse!

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abschlagsforderungen immer dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen müssen, dass also nur tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlt werden. Deshalb sollten Bauherren den Baufortschritt und die Fertigstellung im Auge behalten, am besten mit fachmännischer Unterstützung, etwa durch einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater. Bis zur Errichtung des Rohbaus sollten nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Bausumme ausgezahlt sein. Überzahlungen bergen die Gefahr, dass im Falle einer Insolvenz das zu viel gezahlte Geld weg ist.

Unternehmen muss Fertigstellungssicherheit stellen

Der Gesetzgeber hat Bauherren das Recht eingeräumt, eine Fertigstellungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme vom Unternehmer einzufordern. Sie kann bei der ersten Abschlagszahlung einbehalten oder vom Bauunternehmen durch eine Bankbürgschaft gestellt werden. Sie gilt auch für Nachaufträge, welche die Bausumme um mehr als 10 Prozent erhöhen. Im Falle einer Insolvenz gibt diese Regelung dem Bauherrn mehr Sicherheit, da eventuell anfallende Zusatzkosten abgefedert werden können.

Gewährleistungsbürgschaft einfordern

Während der Gewährleistungszeit von fünf Jahren kann der Hausbesitzer die Behebung ausführungsbedingter Mängel an seiner neuen Immobilie einfordern. Um sich in dieser Zeit vor einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen, ist eine Gewährleistungsbürgschaft empfehlenswert. Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, viele Baufirmen sind aber bereit, eine solche zu stellen. Die Sicherheit – idealerweise fünf Prozent der Gesamtsumme – sollte in den Bauvertrag aufgenommen und von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

Fazit

(DJD). Beim Bau eines neuen Eigenheims ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und wann Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. „Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).

Wichtig sei es, darauf zu achten, dass nur Geld für Leistungen fließt, die tatsächlich erbracht wurden, also dem Wertzuwachs auf der Baustelle entsprechen. Zudem haben Bauherren das Recht, eine Fertigstellungsbürgschaft einzufordern. Stange rät, Vertrag und Zahlungsplan von einem Vertrauensanwalt prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen.

Foto: DJD/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de

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Baubranche – Angst vor Pleite

In der Baubranche wächst die Angst vor einer Pleite. Rohstoffpreise, hohe Zinsen und „Klimaschutzauflagen“ belasten das Baugeschäft.

Drei Projektentwickler in einer Woche – Pleite!

Die Medien bereichteten in der letzten Woche über gleich drei Pleiten bei Projektentwicklern.

Experten nennen als Hauptgründe nicht nur die extrem gestiegenen Kosten für Baustoffe wie Stahl gegenüber der Zeit vor Oktober 2020. Auch hohe Zinsen und die Zurückhaltung in der Kreditvergabe bereiten den Baufirmen Sorgen. Dazu kommt, dass – angesichts der gestiegenen Kosten – auch die zahlungsfähige Nachfrage stagniere.

Professor Niklas Köster von der Fresenius Hochschule in Hamburg schätzt, dass ca. 20 bis 30 Prozent der kleinen bis mittelständischen Projektentwicklungsunternehmen vom Markt verschwinden. Teilweise hätten sie in den letzten Jahren viel Geld für stark gestiegene Grundstückspreise verausgabt, das ihnen jetzt fehle, sagte er gegenüber dem Handelsblatt.

Ob es für die Betroffenen ein Trost ist, dass es schon wesentlich mehr Pleiten in der Baubranche gab?

Pleite im Bauhaptgewerbe

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Gewerbebetrieb bei Immobilieneigentümern

Unter welchen Bedingungen betreiben Immobilieneigentümer einen Gewerbebetrieb und welche steuerlichen Folgen hat dies?

Gewerbebetrieb als Immobilieneigentümer

Für private Immobilieneigentümer sind ihre Immobilien in erster Linie Vermögensgegenstände. Sie wollen damit möglichst kein Gewerbe im Sinne des § 15 EStG betreiben. Denn mit einem Gewerbebetrieb sind einige steuerliche Folgen verbinden, die sie vermeiden wollen. Beispielsweise wollen Sie im Fall einer Veräußerung den Gewinn steuerfrei vereinnahmen.

Dafür sollten auch folgende Bedingungen beachtet werden.

Gewerbebetrieb bei Photovoltaikanlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde neu geregelt, dass die Einnahmen und Entnahmen mit bestimmten kleinen Photovoltaikanlagen steuerfrei gem. § 3 Nr. 72 EStG sind. Das betrifft Anlagen

  • auf, an oder in Einfamilienhäusern „mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak)“ und
  • auf, an oder in sonstigen Gebäuden „mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit“.

Gleichzeitig wurde für die „Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher“ ab 01.01.2023 der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent eingeführt (§ 12 Absatz 3 UStG).

Darüber hinaus können Betreiber von Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. In dem Fall wird für die Umsätze aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Betreiber eines Gewerbebetriebs sind gem. § 138 Absatz 1 und 1b AO grundsätzlich verpflichtet, ihrer Gemeinde die Eröffnung des Gewerbebetriebs anzuzeigen und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.

Mit dem BMF-Schreiben vom 12.06.2023 hat die Finanzverwaltung „aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie“ geregelt, dass die Betrieber der o. g. Photovoltaikanlagen darauf verzichten können, ihre Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 AO anzuzeigen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Grenze für gewerblichen Grundstückshandel

Grundstücke können als private Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 (1) EStG einkommensteuerfrei veräußert werden, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung zehn Jahre oder mehr vergangen sind.

Innerhalb der Zehnjahresfrist sind die Veräußerungsgewinne zu versteuern.

Gewerbebetriebe können bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags gem. § 9 (1) GewStG ihren Gewinn mindern, wenn zum Betriebsvermögen Grundstücke gehören, die nicht von der Grundsteuer befreit sind. Diese Kürzung entfällt jedoch beim gewerblichen Grundstückshandel.

Die Finanzbehörden gehen in der Regel von einem gewerblichen Grundstückshandel aus, wenn ein „enger zeitlicher Zusammenhang“ zwischen Anschaffung und Verkauf vorliegt. Demgemäß gilt als gewerblicher Grundstückshandel, wenn etwa innerhalb von fünf Jahren mindestens vier Objekte veräußert werden.

Das Finanzgericht Münster hat im Urteil vom 26.04.2023 (13 K 3367/20 G), begründet, dass nach der Rechtsprechung des BFH ist der Fünfjahreszeitraum jedoch nur ein Indiz ist. Darüber hinaus sind weitere besondere Umstände zu berücksichtigen, durch die der Beobachtungszeitraum verlängert wird. So darf der Grundstückseigentümer über die Vermietung und Verpachtung hinaus keinen „branchennahen“ Hauptberuf ausüben. Im Entscheidungsfall berücksichtigte der BFH auch, dass als Indiz gegen eine im Erwerbszeitpunkt bereits bestehende Verkaufsabsicht spricht vielmehr, dass für 80 % der aufgenommenen Darlehensbeträge eine längerfristige Laufzeit vereinbart wurde und daher eine Vorfälligkeitsentschädigung angefallen wäre.

Das Urteil ist zur Revision beim BFH zugelassen.

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Anschlussfinanzierung bei Immobilienerwerb

Eine Anschlussfinanzierung bei Immobilienerwerb ist immer mit Zinsrisiken verbunden. Welche Möglichkeiten der Risikominderung gibt es?

Keine Sorge vor der Anschlussfinanzierung

(DJD). Die Bauzinsen sind in den vergangenen Monaten merklich in die Höhe geschnellt. Immobilienbesitzer, deren Zinsbindung demnächst ausläuft, fragen sich daher, wie sie die nächste Finanzierungsrunde stemmen können. Wichtig ist es in jedem Fall, keine Entscheidungen zu überstürzen, sondern die Optionen gründlich zu prüfen. Mit einer durchdachten Planung können sich die meisten Hauseigentümer die Anschlussfinanzierung gut leisten – und dabei häufig noch Geld sparen.

Lohnt sich ein Bankenwechsel für Anschlussfinanzierung?

Darlehensnehmer, deren Zinsbindung demnächst ausläuft, sollten nicht in Panik verfallen: In vielen Fällen ist die Erstfinanzierung mit einer Zinsbindung von mindestens zehn bis 15 Jahren abgeschlossen – nach Ablauf dieser Zeit ist schon ein größerer Teil des ursprünglichen Darlehens getilgt. Somit bleibt nur eine relativ geringe Restschuld.

„Seriöse Berater achten bereits beim Abschluss der Erstfinanzierung darauf, dass das Darlehen über den gesamten Zeitraum realistisch zu tragen ist“, beruhigt Stefan Vogelsang, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Nürnberg.

Anschlussfinanzierende sollten nach seinen Worten in jedem Fall prüfen, ob das aktuelle Kreditinstitut für die nächste Finanzierungsrunde noch die besten Konditionen bietet. In vielen Fällen ist der Wert der Immobilie in den vergangenen Jahren gestiegen. Während die Bank, bei der die Erstfinanzierung abgeschlossen wurde, häufig mit dem ursprünglichen Kaufpreis rechnet, setzt eine neue Bank den aktuellen Marktwert an. Ist dieser höher, kann dies zu einem günstigeren Zins führen – damit sinkt auch die monatliche Kreditrate.

„Oft bemühen sich Banken mit guten Konditionen eher um Neukunden und bieten ihren Bestandskunden einen höheren Zins an. Deshalb sollte man unbedingt verschiedene Angebote miteinander vergleichen“, so der Experte von Dr. Klein weiter.

Eigenkapital macht sich bezahlt

Häufig haben sich seit der Erstfinanzierung die finanziellen und persönlichen Rahmenbedingungen geändert. Ist das Einkommen gestiegen? Gibt es eine Erbschaft? Arbeitet ein Ehepartner nur noch halbtags?

Wer lediglich die bisherige Finanzierung verlängert, verschenkt viele Möglichkeiten, den Kredit an das eigene Leben anzupassen. „Und noch eines sollten Darlehensnehmer nicht vergessen: Eigenkapital kann auch bei der Anschlussfinanzierung die Restschuld und somit die Zinslast deutlich reduzieren.

Wem es also neben der aktuellen, monatlichen Kreditrate möglich ist, noch etwas Geld auf die hohe Kante zu legen, umso besser“, meint Stefan Vogelsang abschließend. Sein Tipp: Alternativ im Familienkreis nach Möglichkeiten fragen, um Eigenkapital in die Finanzierung einzubringen.

Fazit

(DJD). Angesichts stark gestiegener Zinssätze blicken viele Immobilienbesitzer mit Sorge auf eine anstehende Anschlussfinanzierung. Für Panik besteht aber kein Grund: In vielen Fällen ist die Erstfinanzierung mit einer Zinsbindung von zehn bis 15 Jahren abgeschlossen, sodass schon ein Großteil des ursprünglichen Darlehens getilgt ist.

Allerdings sollte man prüfen, ob das aktuelle Kreditinstitut für die nächste Finanzierungsrunde noch die besten Konditionen bietet. „Oft bemühen sich Banken mit guten Konditionen eher um Neukunden und bieten ihren Bestandskunden einen höheren Zins an“, erklärt Stefan Vogelsang, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Nürnberg. Sein Tipp: Eigenkapital kann auch bei der Anschlussfinanzierung die Restschuld und somit die Zinslast deutlich reduzieren.

Tipp: Optimal finanzieren

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Grundsteuererklärung – Bescheide prüfen

Immobileneigentümer hatten und haben immer noch großen Unterstützungsbedarf bei der Grundsteuererklärung und Prüfung der Bescheide.

Grundsteuererklärung sorgt für Dauerstress

Viele Immobilieneigentümer haben in den vergangenen Monaten mit ihrer Grundsteuererklärung gerungen, sich mit dem Zusammensuchen der Daten und der oft holprigen elektronischen Übermittlung herumgeschlagen. Etliche haben diese stressige Aufgabe aber auch ihrer Steuerberatungskanzlei übertragen, was dort für erheblichen Mehraufwand gesorgt hat. Insgesamt müssen schließlich etwa 36 Mil­lionen Grundstücke neu bewertet werden.

Bescheide der Finanzämter prüfen

Wenn Sie vom Finanzamt einen Bescheid zu Ihrer Grundsteuererklärung erhalten, dann dient er Ihnen zur Information. Bezahlen müssen Sie also erst einmal nichts.

Doch sollten Sie die Angaben im Grundsteuerwertbescheid unbedingt prüfen. Denn diese „Grundlagenbescheide“ enthalten die Bemessungsgrundlage für die spätere neue Grundsteuer.

Kontollieren Sie jetzt genau, weil falsche Angaben oder Be­rechnungen später teuer werden können. Wird ein Fehler nicht aufgedeckt, wird er in die Berechnung der neuen Grundsteuer mitübertragen.

Achtung Falle:

Entdecken Sie später einen Fehler bei der Grundsteuerberechnung der Gemeinde, können Sie den Grundsteuerwertbescheid nicht mehr anfechten.

Deshalb: Schieben Sie die Prüfung nicht auf die lange Bank. Denn Sie haben nur einen Monat Zeit, um gegen Fehler vorzugehen.

Was sollten Sie im Grundsteuerwertbescheid prüfen?

Beim sogenannten „Bundesmodell“:

  • Gemarkung, Flurstücksnummer
  • Fläche des Grundstücks
  • Gebäudeart (zum Beispiel Einfamilienhaus)
  • Wohnfläche
  • Nutzfläche (= betrieblich genutzte Fläche)
  • Anzahl Garagen
  • Baujahr bzw. Restnutzungsdauer
  • Bodenrichtwert
  • Eigentümer

Liegt Ihr Grundstück in einem Bundesland mit eigenem Grundsteuermodell, so müssen ggf. weniger Punkte geprüft werden. In Bayern zum Beispiel kommt es lediglich auf die Wohnfläche bzw. Nutzfläche und die Fläche des Grundstücks an, eventuell noch die Fläche der Garage.

Bei Unstimmigkeiten sollten Sie beim Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat, innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Gute Steuerprogramme liefern dafür Vorlagen. Sie können auch persönlich beim Finanzamt einen Einspruch mündlich „zur Niederschrift“ einlegen.

Wenn Sie Hilfe brauchen

Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact war für ein Drittel der befragten Steuerberater und Steuerberaterinnen die Arbeit mit der Grundsteuererklärung kaum zu bewältigen. Die Kanzleien stießen an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Weitere 39 Prozent sagten, es habe sich um viel Arbeit gehandelt, sie sei aber noch gut zu bewerkstelligen gewesen. Insgesamt schätzen drei Viertel den Aufwand als „hoch“ oder sogar „sehr hoch“ ein.

Vertrauenswürdige Beratung ist bei Finanzen wichtig

Häufigen Leistungen in der Steuerberatung

Foto: DJD/Gelbe Seiten Marketing

Der große Ansturm bei der Grundsteuererklärung macht einmal mehr deutlich, wie wichtig für viele Menschen eine gute und vertrauenswürdige Beratung ist. Das gilt nicht nur für die Grundsteuer, die in den vergangenen zwölf Monaten Platz vier der in der Steuerberatung angefragten Themen belegte. Auf den ersten drei Plätzen lagen die Erstellung von Steuererklärungen inklusive Prüfung der Bescheide, die Vertretung gegenüber Finanzbehörden sowie die betriebswirtschaftliche Beratung in Bereichen wie Rechnungswesen, Controlling und Kostenanalyse.

Doch wie finden Sie einen guten Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit freien Kapazitäten für eine langfristige Zusammenarbeit? Zuerst bietet sich fast immer das Internet an. Dort finden Sie auch das Branchenverzeichnis Gelbe Seiten unter www.gelbeseiten.de. Viele Ältere kennen das noch als gedrucktes Exemplar. Im Internet gibt es nicht nur eine einfache und übersichtliche Suche, sondern Sie können auch sofort über die Plattform Kontakt aufnehmen und sich ein Angebot einholen.

Seriöse Angebote einfach finden

Zudem können Nutzer und Nutzerinnen des beliebten Portals sicher sein, vertrauenswürdige und seriöse Angebote zu erhalten. Dieser Bewertung schließen sich auch die von Innofact befragten Steuerfachleute an. Der Umfrage zufolge schätzen mehr als drei Viertel der Kanzleien besonders die Vertrauenswürdigkeit von Gelbe Seiten, zwei Drittel haben die Seriosität hoch bewertet, aber auch die Unterstützung, die das Portal bei der Erreichung der eigenen Ziele leiste.

Quellen: djd, Steuerblick 02/23

Siehe auch: „Gericht urteilt gegen Scholz’ Grundsteuer – ‚Schallende Ohrfeige für die Regierung'“ (fucus.de, 01. 12. 2023)

Nachtrag vom 06.03.2025:

Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?

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Gebäudeenergiegesetz – neue Vorgaben

Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält für Neubau oder Sanierung Vorgaben zur Energieeffizient bis zur Dachspitze, die unbedingt beachtet werden sollten.

Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes

(djd). Wer einen Neubau plant oder ein vorhandenes Eigenheim grundlegend modernisiert, hat viele Details zu beachten und Fragen zu klären. Die persönlichen Erwartungen an das Zuhause und seine Ausstattung spielen dabei ebenso eine Rolle wie rechtliche Vorgaben. Angesichts hoher Energiepreise und der Klimaschutzziele steht besonders der Wärmeschutz im Mittelpunkt.

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) steigen 2023 nochmals die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden – von der Heizungstechnik bis hin zum Wärmedämmstandard.

Neue Vorgaben für die Dachdämmung

In das GEG sind verschiedene frühere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung oder das Energieeinsparungsgesetz eingeflossen. Vor allem die Anforderungen an Neubauten haben sich damit nochmals verschärft: Der maximal zulässige Energiebedarf sinkt von bisher 75 auf 55 Prozent des Referenzgebäudes. Das hat Auswirkungen auf die Dämmung des Dachs.

Bei umfassenden Sanierungen hingegen sind die Vorgaben dafür unverändert geblieben: „Für Flachdächer gilt beim Modernisieren als Mindestvorgabe ein U-Wert von 0,20, für Steildächer von 0,24“, erklärt Ekkehard Fritz von Bauder. Der U-Wert wird auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet, je kleiner die Zahl, desto besser und energiesparender ist die Wärmedämmung. „Bei einer Neueindeckung des Dachs oder beispielsweise einem Ausbau des Obergeschosses ist somit in jedem Fall ein zeitgemäß guter Wärmeschutz notwendig“, so Fritz weiter.

Effektiv und dennoch schlank dämmen

nachhaltige Dämmung

Foto: djd/Paul Bauder/www.michaelgallner.com

Neben dem „ob“ stellt sich dabei die Frage nach dem „wie“. Insbesondere bei der Modernisierung von älteren Gebäuden spielt die Dämmstoffdicke und somit das Gewicht eine bedeutende Rolle, bis hin zu statischen Berechnungen. Von Vorteil sind daher besonders leistungsstarke Materialien wie BauderECO, die eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Somit kann die Dämmschicht bei identischer Leistung deutlich schlanker und leichter als mit anderen Alternativen ausgelegt werden.

Auch Ansprüche an das nachhaltige Bauen werden erfüllt, da die effektive Dämmung vorwiegend aus Biomasse besteht und vollständig recycelbar ist. Zu den Bestandteilen zählen Ernteabfälle aus der Landwirtschaft, recycelte Stoffe wie Wertstoffreste aus der Dämmstoffproduktion und weitere natürliche Materialien wie Muschelkalk. Unter www.bauder.de finden sich mehr Informationen sowie Ansprechpartner aus dem Dachhandwerk. Die Fachleute können zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten und die Dämmung professionell umsetzen. Unverändert profitieren Sanierer dabei von Zuschüssen, beispielsweise aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Fazit

(djd). Wer einen Neubau plant oder ein vorhandenes Eigenheim grundlegend modernisiert, hat viele Details zu beachten. So steigen etwa mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 nochmals die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, von der Heizung bis hin zum Wärmedämmstandard. Vor allem die Vorgaben für Neubauten haben sich verschärft.

Aber auch Hausbesitzer, die beispielsweise ihr Dach neu eindecken oder das Obergeschoss ausbauen, haben Standards an die Energieeffizienz zu erfüllen. Von Vorteil sind dabei besonders leistungsstarke Materialien wie BauderECO, die eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Somit kann der Wärmeschutz leicht und schlank ausfallen. Der nachhaltige Dämmstoff besteht vorwiegend aus Biomasse und ist recycelbar.


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Frauen als Immobilienmaklerin

Frauen als Immobilienmaklerin? Warum nicht? Immer  mehr Frauen entdecken die Chancen und den Reiz eines Berufs als Immobilienmaklerin für sich.

Immobilienmaklerin – Ihr neuer Beruf?

Ganz gleich ob der berufliche Neustart als Investition in die eigene Zukunft oder als Übergang zu einer langfristigen Karriere betrachtet wird, für Frauen ist der Beruf als Immobilienmaklerin eine gewinnbringende Option in einer Branche, die langsam aber sicher mehr Frauen anzieht.

In einer Zeit, in der Immobilienmaklerinnen in Großstädten wie New York, Los Angeles, San Francisco und wiederum anderen Metropolen immer gefragter werden, ist es wichtig zu verstehen, was eine Immobilienmaklerin ausmacht – und welche Vorteile der Beruf Frauen bietet.

Vorteile für Frauen in der Immobilienbranche

Es ist kein Geheimnis, dass Immobilienmakler oft mehr verdienen als andere Berufe in der Immobilienbranche. Verglichen mit der Einnahme anderer Makler, die in der Regel Umzugs- und Immobilienverkaufsprozesse koordinieren, können Immobilienmakler oft bessere Honorare verlangen – eines der vielen Dinge, die Frauen und Männer in ihren Bemühungen, einen Job zu finden, gleichermaßen ansprechen.

Das Geschäft ist jedoch komplexer als nur Maklercourtage zu erhalten. Abgesehen davon, dass jede Immobilienmaklerin ein komplexes Netzwerk von Kontakten aufbauen muss, um potenzielle Kunden zu informieren, müssen Maklerinnen auch in den rechtlichen Aspekten des Immobiliengeschäfts auskennen. Darüber hinaus müssen sie immer up to date und informiert sein, was den aktuellen Zustand und den Preis von Immobilien betrifft, um die erstaunlichsten Angebote für ihre Kunden qualifizieren zu können.

Für Frauen, die eine Karriere als Immobilienmaklerin in Betracht ziehen, gibt es viele attraktive Vorteile. Zu den wichtigsten zählt die relative Unabhängigkeit der Position und die Möglichkeit, ihren Tag selbst zu strukturieren, was es Frauen ermöglicht, eine Balance zwischen ihrer Karriere und ihrem Familienleben zu finden. Ein weiterer Vorteil ist das Potenzial, an einem Tag kurz mal große Mengen an Geld zu verdienen, was eine sehr aufregende und attraktive Option ist.

Es ist ganz klar, dass eine Immobilienmaklerin wie jeder andere Makler eine komplexe Arbeit leisten müssen. Doch das Potenzial, in weniger als einem Jahr eine sehr attraktive Einkommensquelle aufzubauen, ist tatsächlich eine einmalige Gelegenheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Indem sie sich auf ihren Weg als erfolgreiche Immobilienmaklerin machen, haben Frauen die ideale Gelegenheit, eine neue Karriere zu beginnen und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu erwerben.

Weiterbildung und Einsatz sind gefragt

Typischerweise erfordert ein Neu- oder Wiedereinstieg in den Beruf intensive Weiterbildung und Einsatz. Wenn jedoch ein intensives Lernen erforderlich ist, um im Beruf bestehen zu können – warum dann nicht in Form des eigenen Unternehmens?

Maklerinnen sind oft empathischer und einfühlsamer als Männer. Deshalb verstehen sie es meist besser als Männer, eine nicht selten angespannte Situation zwischen Beteiligten am Verkaufsprozess zu entschärfen. Auch sind sie häufig willensstärker und leistungsbereiter, um sich in diesem Beruf behaupten zu können. Das sind wesentliche Voraussetzungen für einen Erfolg. In der Praxis zeigt sich deshalb immer wieder: Maklerinnen sind oft die „besseren Makler“.

„Powerfrauen in der Immobilienbranche“

Im ImmobilienFachVerlag hat Helge Ziegler das Buch „Powerfrauen in der Immobilienbranche“ herausgegeben. Darin kommen Maklerinnen zu Wort, die ihren Beruf lieben sowie bereits seit Jahren konstant und erfolgreich ausüben.

Auf 220 Seiten berichten die „Powerfrauen“, wie sie ihren Beruf als Immobilienmaklerinnen meistern.

Hier einige Themen, über die die Autorinnen schreiben:

  • „Faszination Immobilien“
  • „Der Immobilienverkauf – Emotionen als entscheidende Mitspieler“
  • „Warum Erfolg in der Immobilienbranche weiblich ist“
  • Meine Arbeit als Immobilienmaklerin auf dem Land – Meine Welt“
  • „Tschüss, Alltag! Willkommen im Leben einer Immobilienmalerin“
  • „Frauen Makeln nicht besser – aber anders“
  • Meine Begleitung vom Verkaufstermin bis zur Nachbetreuung“

Das „Buch des Monats“ erhalten Sie nur bis zum 31.01.2023 zum Subskriptionspreis von 24,95 € direkt beim ImmobilienFachVerlag (auf Wunsch mit persönlicher Widmung).

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Versicherung für Bauherren und Hausbesitzer

Versicherungen helfen, unabsehbare Kosten im Schadensfall zu begrenzen. Die wichtigsten Policen für Bauherren und Hausbesitzer.

Versicherungen gegen Starkregen und Co.

(djd). Die meisten Hausbesitzer ächzen unter drastisch gestiegenen Energiepreisen. Wer jetzt noch bauen will, muss mit höheren Zinsen und Handwerkerkosten rechnen. Am Versicherungsschutz sollte man in dieser Situation nicht sparen: Denn im Schadensfall können unüberschaubare Kosten drohen.

Für Hausbesitzer und Bauherren: Versicherung gegen Naturgewalten

Gegen das Starkregenrisiko etwa können Hausbesitzer und Bauherren ihr Eigentum mit einer Police schützen, die früher meist Elementarschadenversicherung hieß, heute aber auch Namen wie Naturgefahrenversicherung trägt: Sie springt bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau nach Starkregen oder auch nach einem Erdrutsch ein.

Der Abschluss der Versicherung erfolgt in der Regel als Ergänzung einer Wohngebäude-, Gebäude- oder Hausratversicherung. Tipp: Meist liegt die Schadensumme in Höhe der Wohngebäudeversicherung. Bei der Dolleruper Freien Brandgilde etwa kann man eine Naturgefahrenversicherung abschließen, die auf 25.000 Euro gedeckelt und damit bei den Beiträgen günstiger ist. Läuft beispielsweise der Keller voll, verursacht dies Kosten von maximal 20.000 Euro, die dadurch abgedeckt sind.

Für Bauherren: Die wichtigsten Policen

1. Rohbauversicherung

Sie schützt als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung das Bauvorhaben gerade in der Ausbauphase gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion.

2. Bauleistungsversicherung

Sie gibt zusätzlich zu den Leistungen aus der Rohbau-Versicherung weiteren finanziellen Schutz für Verluste oder Beschädigungen bei Unwetter, Diebstahl, Vandalismus, Glasbruch oder Deckeneinsturz.

3. Bauherren-Haftpflichtversicherung

Mit ihr versichert man sich gegen Schäden, die Dritte wegen unzureichender Sorgfalt auf dem Baugelände erleiden: Stürze vom ungesicherten Balkon, in nicht ausreichend gesicherte Gruben oder Schäden durch herabfallendes Baumaterial. Einige Versicherer bündeln diese drei genannten wichtigen Policen in einem Paket, beispielsweise zusammengefasst in einer „Bauversicherung“. Mehr Infos gibt es unter www.dolleruper.de.

4. Bauhelfer-Unfallversicherung

Finanzielle Entlastung durch die Unterstützung von Freunden, Verwandten und Nachbarn ist willkommener denn je. Der Gesetzgeber hat auch sie unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, alle Infos dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner. Sie können sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen.

Fazit

(djd). Am Versicherungsschutz sollten Hausbesitzer und Bauherren nicht sparen: Im Schadensfall drohen sonst unüberschaubare Kosten. Für Hausbesitzer und Bauherren: Gegen das Starkregenrisiko etwa kann man sich mit einer Police schützen, die früher meist Elementarschadenversicherung hieß, heute aber auch Namen wie Naturgefahrenversicherung trägt, so etwa bei der Dolleruper Freien Brandgilde.

Für Bauherren: Rohbau-, Bauleistungs- und Bauherren-Haftpflichtversicherung. Einige Anbieter bündeln diese drei Policen in einem Paket, beispielsweise zusammengefasst in einer „Bauversicherung“. Mehr Infos gibt es unter www.dolleruper.de. Private Bauhelfer sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, zusätzliche Absicherung bieten private Bauhelfer-Unfallversicherungen.


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Tiny House – für wen interessant?

Wissen Sie, was ein Tiny House ist und wie es sich darin leben lässt? Lebensqualität im Tiny House. Den Traum vom Wohnen XS verwirklichen

Tiny House und Lebensqualität – ein Widerspruch?

(djd). Hohe Lebensqualität auf kleinem Raum, die Konzentration auf wenige, wirklich wichtige Dinge, Mobilität oder einfach die Suche nach bezahlbarem Wohneigentum: Das Interesse an der Wohnform Tiny House wächst.

Doch was sind das eigentlich für Leute, die sich dauerhaft mit dem Leben in einem Mini-Haus auf einem kleinen Stück Land oder einem Kleinstheim auf vier Rädern anfreunden? „Menschen, die so einzigartig und normal sind wie Sie und ich“, sagt Johannes Laible, Herausgeber des Magazins „Kleiner Wohnen“. Der Fotograf Ludolf Dahmen hat unter dem Titel „Inside out“ 13 Familien, Paare und Singles porträtiert, die sich den Traum von einem XS-Home aus ganz unterschiedlichen Motivationen erfüllt haben.

Praktischer Wegweiser ins Tiny House

Leben im Tiny House

Foto: djd/Laible Verlagsprojekte

Zu finden sind die Porträts in einer Spezialausgabe von „Kleiner Wohnen“, einer jährlich erscheinenden Zeitschrift, die sich mit Fragen rund um die Projektierung, Realisierung und das Leben in einem Minihaus befasst. Die aktuelle Hauptausgabe des Magazins widmet sich dem Schwerpunktthema Energie und Nachhaltigkeit.

Das Heft sowie die Spezialausgabe mit Reportagen sind auf der Website www.verlagsprojekte.de sowie im Buchhandel und im gut sortierten Zeitschriftenhandel erhältlich. Mit spannenden Referenzen, Hintergrundinformationen, Hinweisen und Adressen für die Planung und den Bau eines eigenen Tiny House bieten sie praktische Hilfestellungen auf dem Weg ins Wohnen XS. Denn auch bei der Verwirklichung einer reduzierten Wohnform gibt es einige wichtige Grundüberlegungen anzustellen.

Behördliche und andere Hürden auf dem Weg zum Wohnen im XS-Format

Wer etwa einen festen Wohnsitz plant, der muss wie bei jedem Haus zunächst ein Grundstück dafür finden. „Es gibt Gemeinden, die Tiny House-Projekten eher skeptisch gegenüberstehen, während andere Kommunen sie mit offenen Armen empfangen und in manchen Fällen sogar fördern“, weiß Johannes Laible. Für Menschen, die mit einem mobilen Minihaus beweglich bleiben wollen, ist zum Beispiel die Grundstücksmiete interessanter als ein Kauf.

Wer sich fest ansiedeln möchte, ist eher auf der Suche nach Grund und Boden, der gekauft oder langfristig gepachtet werden kann. In jedem Fall bedarf die Errichtung eines Tiny House irgendeiner Form von behördlichen Verfahren.

Zu beachten sind darüber hinaus energetische Gesichtspunkte. Denn auch Tiny Houses unterliegen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, wenn sie dauerhaft bewohnt werden. Zudem ist es vielen Mikrohausinteressenten wichtig, eine möglichst hohe Energieautarkie und langfristig niedrige Betriebskosten zu erzielen.

Fazit

(djd). Hohe Lebensqualität auf kleinem Raum, die Konzentration auf wenige, wirklich wichtige Dinge, Mobilität oder einfach die Suche nach bezahlbarem Wohneigentum: Das Interesse an der Wohnform Tiny House wächst. Doch laut Johannes Laible, Herausgeber des Magazins „Kleiner Wohnen“, gibt es auch auf dem Weg zum Wohnen im XS-Format behördliche Hürden zu überwinden und verschiedene Überlegungen anzustellen.

Nützliche Hintergrundinformationen, praktische Hilfestellungen und spannende Referenzbeispiele finden Tiny-House-Interessierte in dem jährlich erscheinenden Magazin von Johannes Laible auf mehr als 100 Seiten. Das Heft sowie eine Spezialausgabe mit Reportagen sind auf der Website www.verlagsprojekte.de sowie im Buchhandel und im gut sortierten Zeitschriftenhandel erhältlich.


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