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Gewerbebetrieb bei Immobilieneigentümern

Unter welchen Bedingungen betreiben Immobilieneigentümer einen Gewerbebetrieb und welche steuerlichen Folgen hat dies?

Gewerbebetrieb als Immobilieneigentümer

Für private Immobilieneigentümer sind ihre Immobilien in erster Linie Vermögensgegenstände. Sie wollen damit möglichst kein Gewerbe im Sinne des § 15 EStG betreiben. Denn mit einem Gewerbebetrieb sind einige steuerliche Folgen verbinden, die sie vermeiden wollen. Beispielsweise wollen Sie im Fall einer Veräußerung den Gewinn steuerfrei vereinnahmen.

Dafür sollten auch folgende Bedingungen beachtet werden.

Gewerbebetrieb bei Photovoltaikanlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde neu geregelt, dass die Einnahmen und Entnahmen mit bestimmten kleinen Photovoltaikanlagen steuerfrei gem. § 3 Nr. 72 EStG sind. Das betrifft Anlagen

  • auf, an oder in Einfamilienhäusern „mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak)“ und
  • auf, an oder in sonstigen Gebäuden „mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit“.

Gleichzeitig wurde für die „Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher“ ab 01.01.2023 der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent eingeführt (§ 12 Absatz 3 UStG).

Darüber hinaus können Betreiber von Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. In dem Fall wird für die Umsätze aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Betreiber eines Gewerbebetriebs sind gem. § 138 Absatz 1 und 1b AO grundsätzlich verpflichtet, ihrer Gemeinde die Eröffnung des Gewerbebetriebs anzuzeigen und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.

Mit dem BMF-Schreiben vom 12.06.2023 hat die Finanzverwaltung „aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie“ geregelt, dass die Betrieber der o. g. Photovoltaikanlagen darauf verzichten können, ihre Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 AO anzuzeigen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Grenze für gewerblichen Grundstückshandel

Grundstücke können als private Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 (1) EStG einkommensteuerfrei veräußert werden, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung zehn Jahre oder mehr vergangen sind.

Innerhalb der Zehnjahresfrist sind die Veräußerungsgewinne zu versteuern.

Gewerbebetriebe können bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags gem. § 9 (1) GewStG ihren Gewinn mindern, wenn zum Betriebsvermögen Grundstücke gehören, die nicht von der Grundsteuer befreit sind. Diese Kürzung entfällt jedoch beim gewerblichen Grundstückshandel.

Die Finanzbehörden gehen in der Regel von einem gewerblichen Grundstückshandel aus, wenn ein „enger zeitlicher Zusammenhang“ zwischen Anschaffung und Verkauf vorliegt. Demgemäß gilt als gewerblicher Grundstückshandel, wenn etwa innerhalb von fünf Jahren mindestens vier Objekte veräußert werden.

Das Finanzgericht Münster hat im Urteil vom 26.04.2023 (13 K 3367/20 G), begründet, dass nach der Rechtsprechung des BFH ist der Fünfjahreszeitraum jedoch nur ein Indiz ist. Darüber hinaus sind weitere besondere Umstände zu berücksichtigen, durch die der Beobachtungszeitraum verlängert wird. So darf der Grundstückseigentümer über die Vermietung und Verpachtung hinaus keinen „branchennahen“ Hauptberuf ausüben. Im Entscheidungsfall berücksichtigte der BFH auch, dass als Indiz gegen eine im Erwerbszeitpunkt bereits bestehende Verkaufsabsicht spricht vielmehr, dass für 80 % der aufgenommenen Darlehensbeträge eine längerfristige Laufzeit vereinbart wurde und daher eine Vorfälligkeitsentschädigung angefallen wäre.

Das Urteil ist zur Revision beim BFH zugelassen.

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Photovoltaikanlage Versicherung gegen Sturmschäden und Ausfallrisiken

Wer eine Photovoltaikanlage nutzt, sollte auch an eine Versicherung gegen Sturmschäden und Ausfallrisiken denken und vorsorgen. Denn Schäden können doppelt ins Geld gehen…

Photovoltaik Versicherung – bei jedem Wetter auf der Sonnenseite

Photovoltaikanlage Versicherung

Foto: djd/Waldenburger Versicherung AG/ArTo – stock.adobe.com

(djd). Die Bundesbürger haben ihre Begeisterung für erneuerbare Energien entdeckt, allen voran für Strom. Tausende Eigenheimbesitzer haben bereits das Dach ihres Zuhauses mit einer Photovoltaikanlage (PV) ausgestattet. Viele weitere schmieden entsprechende Pläne.

Der selbst erzeugte Ökostrom macht unabhängiger von den Versorgungsnetzen sowie zukünftigen Preissteigerungen. Die gesunkenen Kosten für die Anlagentechnik, Fördermittel und auch die wachsende Verbreitung der Elektromobilität dürften dazu führen, dass der Solarboom in den kommenden Jahren anhält. Laut einer Studie von EuPD Research ist bis 2035 eine Vervierfachung der Neuinstallationen möglich. Für das Jahr 2018 wurden bundesweit knapp 57.000 neuinstallierte PV-Kleinanlagen unter 10 kWp gezählt.

Investition vor Ausfallrisiken schützen

Eine Photovoltaikanlage ist ein komplexes Technologieprodukt und wird deshalb oft über einen längeren Zeitraum finanziert. Steuerlich bildet es ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut – unabhängig vom Gebäude. Der Einstieg in selbst erzeugte regenerative Energie kann so viel kosten wie ein Mittelklassefahrzeug. Umso wichtiger ist es, sich vor finanziellen Risiken zu schützen.

Was ist beispielsweise, wenn ein Sturm mit Orkanböen die Installation beschädigt? Zusätzlich zu den Reparaturkosten kommen dann auf den Hauseigentümer noch finanzielle Ausfälle hinzu, solange die PV-Installation außer Betrieb bleiben muss. Entsprechend negativ entwickelt sich die erhoffte Rendite der Investition.

Diese Risiken sind mit gängigen Gebäudeversicherungen nicht immer ausreichend abgedeckt. Um sich vor Schäden an der Anlage sowie vor dem Ausfallrisiko zu schützen, bietet sich eine spezielle Photovoltaikversicherung etwa der Waldenburger Versicherung an. Gerade die vergangenen Jahre haben schließlich gezeigt, dass regionale Schlechtwetterereignisse mit teils massiven Sturmschäden spürbar zunehmen.

Versicherungen mit nachhaltigen Leistungen

Die Photovoltaikpolice leistet bei unvorhergesehen eintretenden Schäden neben der Sachversicherung eine Entschädigung für den Nutzungsausfall sowie weitere andere Kosten. Wird zum Beispiel der gemäß Gutachten prognostizierte Jahresenergieertrag der Photovoltaikanlage durch eine verminderte Globalstrahlung um mehr als zehn Prozent unterschritten, ersetzt die Versicherung den dadurch entstehenden Minderertrag.

Unter www.waldenburger.com gibt es ausführliche Informationen dazu. Der Anbieter aus Baden-Württemberg setzt bewusst auf Nachhaltigkeit und bietet beispielsweise auch in der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Mehrleistungen für einen nachhaltigen Schadenersatz.

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