Mini-PV-Anlagen boomen: Wissenswertes rund um die kleinen Solarstromerzeuger für Ökostrom vom Balkon für Immobilieninvestoren.
(DJD). Wenn die Sonne scheint, freuen sich alle, die eine Photovoltaik-Anlage besitzen, kurz PV-Anlage. Sie liefert bei strahlend blauem Himmel von morgens bis abends günstigen Ökostrom.
Seit einigen Jahren gibt es auch kleine Modelle, die sich für Balkone von Mietwohnungen oder Einfamilienhäusern eignen. Die Zahl dieser sogenannten Balkonkraftwerke wächst in Deutschland immer schneller. Im zweiten Quartal 2024 gingen dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zufolge mehr als 152.000 dieser Geräte neu ans Netz. Das ist ein gewaltiges Plus von 52 Prozent zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023. Insgesamt verzeichnet das Marktstammdatenregister derzeit gut 563.000 Anlagen in Betrieb.
Mittlerweile gibt es die Balkonkraftwerke in Baumärkten zu kaufen, online und sogar beim Discounter. Günstigere Preise und rechtliche Anpassungen dürften den aktuellen Boom weiter verstärken.
Ende April hat der Bundestag neue gesetzliche Regeln verabschiedet, die die Stromerzeugung auf dem Balkon noch einfacher und besser machen sollen. So dürfen Besitzer und Besitzerinnen einer Mini-Solaranlage nun bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt. Auch die komplizierte Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber gehört der Vergangenheit an. Das Balkonkraftwerk muss man lediglich über ein schlichtes Onlineformular bei der Bundesnetzagentur registrieren. Wer handwerklich geschickt ist, kann seine Mini-PV-Anlage selbst installieren und sogleich in Betrieb nehmen.
Obwohl das Balkonkraftwerk draußen angebracht wird, gilt es in der Regel als Teil des Hausrats und ist somit durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die DEVK etwa zahlt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Automatisch über die Hausratpolice mitversichert sind hier alle Steckersolarmodule, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Module dürfen aktuell nicht mehr als 2.000 Watt Leistung haben.
Im neuen Hausrat-Tarif des Kölner Versicherers ist außerdem der Diebstahl vom Balkonkraftwerk bis zu 1.500 Euro abgesichert. Weitere Infos gibt es unter www.devk.de/hausrat.
Darüber hinaus ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Diese kommt zum Beispiel für Schäden auf, wenn die Mini-PV-Anlage im Sturm abreißt und das Terrassendach vom Nachbarn beschädigt. Wer ein Eigenheim mit einer großen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach besitzt, kann diese über die Wohngebäudeversicherung absichern. Hier muss ein Fachbetrieb die Installation vornehmen.
(DJD). Die Anzahl der Balkonkraftwerke in Deutschland wächst immer schneller. Günstigere Preise und rechtliche Anpassungen werden den Boom voraussichtlich weiter verstärken. So dürfen Besitzer und Besitzerinnen einer Mini-PV-Anlage nun bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt. Auch die Registrierung der Anlagen wurde vereinfacht.
Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert etwa die DEVK alle Steckersolarmodule, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, als Hausrat. Versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Im neuen Hausrat-Tarif des Kölner Versicherers ist außerdem der Diebstahl vom Balkonkraftwerk bis zu 1.500 Euro abgesichert. Wichtig ist auch ein Haftpflichtschutz, Infos: www.devk.de/hausrat.
Versicherungen helfen, unabsehbare Kosten im Schadensfall zu begrenzen. Die wichtigsten Policen für Bauherren und Hausbesitzer.
(djd). Die meisten Hausbesitzer ächzen unter drastisch gestiegenen Energiepreisen. Wer jetzt noch bauen will, muss mit höheren Zinsen und Handwerkerkosten rechnen. Am Versicherungsschutz sollte man in dieser Situation nicht sparen: Denn im Schadensfall können unüberschaubare Kosten drohen.
Gegen das Starkregenrisiko etwa können Hausbesitzer und Bauherren ihr Eigentum mit einer Police schützen, die früher meist Elementarschadenversicherung hieß, heute aber auch Namen wie Naturgefahrenversicherung trägt: Sie springt bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau nach Starkregen oder auch nach einem Erdrutsch ein.
Der Abschluss der Versicherung erfolgt in der Regel als Ergänzung einer Wohngebäude-, Gebäude- oder Hausratversicherung. Tipp: Meist liegt die Schadensumme in Höhe der Wohngebäudeversicherung. Bei der Dolleruper Freien Brandgilde etwa kann man eine Naturgefahrenversicherung abschließen, die auf 25.000 Euro gedeckelt und damit bei den Beiträgen günstiger ist. Läuft beispielsweise der Keller voll, verursacht dies Kosten von maximal 20.000 Euro, die dadurch abgedeckt sind.
1. Rohbauversicherung
Sie schützt als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung das Bauvorhaben gerade in der Ausbauphase gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion.
2. Bauleistungsversicherung
Sie gibt zusätzlich zu den Leistungen aus der Rohbau-Versicherung weiteren finanziellen Schutz für Verluste oder Beschädigungen bei Unwetter, Diebstahl, Vandalismus, Glasbruch oder Deckeneinsturz.
3. Bauherren-Haftpflichtversicherung
Mit ihr versichert man sich gegen Schäden, die Dritte wegen unzureichender Sorgfalt auf dem Baugelände erleiden: Stürze vom ungesicherten Balkon, in nicht ausreichend gesicherte Gruben oder Schäden durch herabfallendes Baumaterial. Einige Versicherer bündeln diese drei genannten wichtigen Policen in einem Paket, beispielsweise zusammengefasst in einer „Bauversicherung“. Mehr Infos gibt es unter www.dolleruper.de.
4. Bauhelfer-Unfallversicherung
Finanzielle Entlastung durch die Unterstützung von Freunden, Verwandten und Nachbarn ist willkommener denn je. Der Gesetzgeber hat auch sie unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, alle Infos dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner. Sie können sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen.
(djd). Am Versicherungsschutz sollten Hausbesitzer und Bauherren nicht sparen: Im Schadensfall drohen sonst unüberschaubare Kosten. Für Hausbesitzer und Bauherren: Gegen das Starkregenrisiko etwa kann man sich mit einer Police schützen, die früher meist Elementarschadenversicherung hieß, heute aber auch Namen wie Naturgefahrenversicherung trägt, so etwa bei der Dolleruper Freien Brandgilde.
Für Bauherren: Rohbau-, Bauleistungs- und Bauherren-Haftpflichtversicherung. Einige Anbieter bündeln diese drei Policen in einem Paket, beispielsweise zusammengefasst in einer „Bauversicherung“. Mehr Infos gibt es unter www.dolleruper.de. Private Bauhelfer sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, zusätzliche Absicherung bieten private Bauhelfer-Unfallversicherungen.
Kleine Solaranlagen für den Balkon helfen Geld zu sparen und fördern Unabhängigkeit vom Energieversorger auch bei Stromsperren.
(djd). Sanktionen der Europäischen Union zwingen die Menschen beonsonders in Deutschland zum Energiesparen. Bevor der Winter kommt, wollen sich viele unabhängiger machen von den Lieferungen und Preisen der Energieversorger.
Doch wer eine größere Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lassen möchte, muss sich auf lange Wartezeiten einstellen, denn es gibt zu wenig verfügbare Module und zu wenige Fachkräfte für die Montage. Eine schnelle Alternative können Stecker-Solaranlagen für den Balkon sein.
Im Handel sind die sogenannten Balkonkraftwerke oft noch vorrätig und deutlich preiswerter als ihre großen Vorbilder. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Solarmodule bei einem Umzug abmontieren und mitnehmen lassen. So können auch Mieterinnen und Mieter einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen. Die fachgerechte Installation kann jeder selbst vornehmen, wenn man sich an die Herstellerangaben hält.
Der erzeugte Solarstrom fließt ins Hausnetz und versorgt hier Kühlschrank, Fernseher und Co. Ob sich die Anschaffung lohnt, hängt vor allem vom Standort und der Ausrichtung des Mini-Kraftwerks ab. Laut Verbraucherzentrale NRW erzeugt ein Standardsolarmodul mit 380 Watt Leistung an einem Südbalkon jährlich so viel Strom, wie Kühlschrank oder Waschmaschine in einem Zwei-Personen-Haushalt verbrauchen.
Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert etwa die DEVK sie als Hausrat – ähnlich wie Antennen. Üblich ist das in der Branche nicht. Damit das Kraftwerk auf dem Balkon ohne Aufpreis mitversichert ist, darf die Leistung des Wechselrichters nicht mehr als 600 Watt betragen. Die Hausratpolice versichert die Balkon-Kraftwerke vor allem gegen Sturm-, Hagel-, Feuer- und Überspannungsschäden durch Blitz – Informationen gibt es unter www.devk.de/hausrat.
Wichtig ist auch ein Haftpflichtschutz, denn die mobilen Geräte können etwa vom Sturm abgerissen und auf das Terrassendach des Nachbarn geschleudert werden. Bei leistungsstärkeren Anlagen muss ein Fachbetrieb die Installation vornehmen. Versicherungsmöglichkeiten gibt es hier über die Wohngebäudeversicherung.
Wer sich ein Mini-Kraftwerk zulegt, muss darüber verschiedene Beteiligte informieren: den Vermieter, denn die Anlage verändert das äußere Erscheinungsbild, die Bundesnetzagentur und den Energieversorger, um zu klären, ob ein normaler Stecker ausreicht oder eine Einspeise-Steckdose nötig ist, und den Versicherer. Mini-PV-Anlagen gibt es als Komplettpaket schon für wenige Hundert Euro. Leistungsstärkere Modelle über 600 Watt können mehrere Tausend Euro kosten.
(djd). Mit Mini-Solaranlagen für den Balkon können sich Verbraucher schnell unabhängiger von den Lieferungen der Energieversorger machen und damit auch Geld sparen. Die sogenannten Balkonkraftwerke sind einfach zu installieren, brauchen nur wenig Platz und können bei einem Umzug ab- und wieder angebaut werden. Ein Standardsolarmodul mit 380 Watt Leistung an einem Südbalkon erzeugt jährlich etwa so viel Strom, wie der Kühlschrank in einem Zwei-Personen-Haushalt verbraucht.
Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert etwa die DEVK sie als Hausrat. Üblich ist das in der Branche nicht. Die Hausratpolice versichert die Balkon-Kraftwerke vor allem gegen Sturm-, Hagel-, Feuer- und Überspannungsschäden durch Blitz. Wichtig ist auch ein Haftpflichtschutz. Infos: www.devk.de/hausrat.
Titel-Foto: djd/www.DEVK.de/Maryana – stock.adobe.com
Wer eine Photovoltaikanlage nutzt, sollte auch an eine Versicherung gegen Sturmschäden und Ausfallrisiken denken und vorsorgen. Denn Schäden können doppelt ins Geld gehen…
(djd). Die Bundesbürger haben ihre Begeisterung für erneuerbare Energien entdeckt, allen voran für Strom. Tausende Eigenheimbesitzer haben bereits das Dach ihres Zuhauses mit einer Photovoltaikanlage (PV) ausgestattet. Viele weitere schmieden entsprechende Pläne.
Der selbst erzeugte Ökostrom macht unabhängiger von den Versorgungsnetzen sowie zukünftigen Preissteigerungen. Die gesunkenen Kosten für die Anlagentechnik, Fördermittel und auch die wachsende Verbreitung der Elektromobilität dürften dazu führen, dass der Solarboom in den kommenden Jahren anhält. Laut einer Studie von EuPD Research ist bis 2035 eine Vervierfachung der Neuinstallationen möglich. Für das Jahr 2018 wurden bundesweit knapp 57.000 neuinstallierte PV-Kleinanlagen unter 10 kWp gezählt.
Eine Photovoltaikanlage ist ein komplexes Technologieprodukt und wird deshalb oft über einen längeren Zeitraum finanziert. Steuerlich bildet es ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut – unabhängig vom Gebäude. Der Einstieg in selbst erzeugte regenerative Energie kann so viel kosten wie ein Mittelklassefahrzeug. Umso wichtiger ist es, sich vor finanziellen Risiken zu schützen.
Was ist beispielsweise, wenn ein Sturm mit Orkanböen die Installation beschädigt? Zusätzlich zu den Reparaturkosten kommen dann auf den Hauseigentümer noch finanzielle Ausfälle hinzu, solange die PV-Installation außer Betrieb bleiben muss. Entsprechend negativ entwickelt sich die erhoffte Rendite der Investition.
Diese Risiken sind mit gängigen Gebäudeversicherungen nicht immer ausreichend abgedeckt. Um sich vor Schäden an der Anlage sowie vor dem Ausfallrisiko zu schützen, bietet sich eine spezielle Photovoltaikversicherung etwa der Waldenburger Versicherung an. Gerade die vergangenen Jahre haben schließlich gezeigt, dass regionale Schlechtwetterereignisse mit teils massiven Sturmschäden spürbar zunehmen.
Die Photovoltaikpolice leistet bei unvorhergesehen eintretenden Schäden neben der Sachversicherung eine Entschädigung für den Nutzungsausfall sowie weitere andere Kosten. Wird zum Beispiel der gemäß Gutachten prognostizierte Jahresenergieertrag der Photovoltaikanlage durch eine verminderte Globalstrahlung um mehr als zehn Prozent unterschritten, ersetzt die Versicherung den dadurch entstehenden Minderertrag.
Unter www.waldenburger.com gibt es ausführliche Informationen dazu. Der Anbieter aus Baden-Württemberg setzt bewusst auf Nachhaltigkeit und bietet beispielsweise auch in der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Mehrleistungen für einen nachhaltigen Schadenersatz.